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Coronavirus

3G am Arbeitsplatz: Neues Plakat der BG Bau

Das neue Plakat der BG Bau klärt kompakt und verständlich über 3G am Arbeitsplatz auf.

BG Bau

Das neue Plakat der BG Bau klärt kompakt und verständlich über 3G am Arbeitsplatz auf.

Um Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sollen Kontakte am Arbeitsplatz auf ein Mindestmaß reduziert werden. Wo kein Homeoffice möglich ist, gilt für die Zusammenarbeit seit dem Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetzes am 24. November die 3G-Regel. Das bedeutet: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten grundsätzlich nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Über die neuen Zugangsregeln müssen Unternehmen ihre Beschäftigten informieren und kontrollieren, ob einer der drei Nachweise vorliegt.

3G gilt auch für Beschäftigte auf dem Bau und in der Gebäudereinigung. Sie arbeiten seit Beginn der Coronapandemie unvermindert weiter – häufig dezentral und an wechselnden Einsatzorten. Um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihrer Informationspflicht über die neuen Zugangsregeln zu unterstützen, stellt die BG Bau ein neues Plakat zur Verfügung. Dieses klärt kompakt und verständlich über 3G am Arbeitsplatz auf und kann ab sofort im Medien-Center der BG BAU heruntergeladen werden.

Zusätzliche aktuelle Informationen zur Coronapandemie und rund um den Infektionsschutz finden Unternehmen und Beschäftigte auf der Website der BG BAU. Hier gibt es unter anderem Handlungshilfen für die Bauwirtschaft und die Gebäudereinigung, Anleitungen für Gefährdungsbeurteilungen, Hygieneregelungen in Form von Plakaten und vieles mehr.  ■