Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.05.2014 die AwSV (Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen) verabschiedet. Nunmehr steht der Umsetzung dieser für den Gewässerschutz so wichtigen bundeseinheitlichen Verordnung nichts mehr im Wege; auch wenn wahrscheinlich eine nochmalige Notifizierung durch die EG in Brüssel notwendig ist. Nach heutigem Stand kann mit einem Inkrafttreten zum Jahreswechsel 2014/2015 gerechnet werden. Die Pflicht, Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen (HVA) durch Fachbetriebe durchzuführen, wird generell verschärft. Im gesamten Bundesgebiet gilt die Fachbetriebspflicht für HVA ab 1000 l. Die Überprüfung von bestehenden B-Anlagen, das sind alle Anlagen zwischen 1000 und 10000 l, die oberirdisch (im Keller) aufgestellt sind, wurde zwar von den Umweltministerien der Länder und des Bundes vorgeschlagen, aber nicht umgesetzt.
Die Sicherheit all dieser Anlagen liegt nun allein in der Hand des Betreibers bzw. des Fachbetriebes, der die Heizölanlage wartet. Die Auswirkungen der AwSV auf den Bestand sind noch nicht endgültig abzusehen, dies wird in der TRwS 791 Teil 2 geregelt werden. Die TRwS 791 Teil 1 wird relativ kurzfristig erscheinen. Dehoust wird zu dem ganzen Themenkomplex im Herbst/Winter 2014 Schulungen anbieten. Unter schulung@dehoust.de können sich Handwerker anmelden. Sie erhalten auch in Kürze eine Information über die wichtigsten Neuerungen in der AwSV und TRwS.