Eine durch die Reuter GmbH, den Betreiber des Online-Shops https://www.reuter.de/ gegen Dornbracht angestrebte Schadensersatzklage, wurde am 15. Februar vom Landgericht Köln in der ersten Instanz abgewiesen. Die Klägerin hatte Dornbracht auf Schadensersatz in Höhe von 2,5 Millionen Euro wegen zu hoher Einkaufspreise und entgangener Umsätze verklagt.
Hintergrund war die von Dornbracht im Jahr 2008 eingeführte Fachhandelsvereinbarung, mit der das Iserlohner Familienunternehmen besondere Leistungen des professionellen Vertriebsweges honoriert. Die Reuter GmbH behauptet hieraus einen Schaden erlitten zu haben und klagte daher vor dem Landgericht Köln auf Schadensersatz. Das Gericht wies nun die Klage gegen Dornbracht ab, da ein Schaden nicht nachgewiesen werden konnte.
Dornbracht ist absoluter Verfechter des dreistufigen Vertriebsweges. So beliefert der Iserlohner Premium-Hersteller konsequenterweise auch das Böblinger Großhandelshaus Reisser nicht mehr, das bis dahin über eine Tochtergesellschaft auch Internethändler Reuter u.a. mit Dornbracht-Produkten beliefert hatte.