Die Aussetzung der Förderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Wohngebäude, die nach dem Verfahren der DIN V 18599 berechnet wurden, hat seit ihrer Bekanntmachung am 18. Oktober für viel Unruhe am Markt gesorgt. Die KfW begründete die Maßnahme damit, dass ungewöhnlich hohe Abweichungen bei den Berechnungsergebnissen festgestellt wurden.
Auf Wunsch der 18599 Gütegemeinschaft kam es Ende November in Berlin zu einem Expertengespräch mit Vertretern aus BMVBS, BBR, Normenarbeit, KfW und Mitgliedern der Gütegemeinschaft. Bei allen Beteiligten besteht Konsens, dass die Aussetzung der Förderung lediglich temporär Bestand haben soll, bis eine belastbare Lösung erarbeitet ist. Im Expertengespräch belegten die Softwareunternehmen, dass die wesentlichen Ursachen der Abweichungen nicht in einer unzureichenden Qualität der Softwareprodukte begründet liegen, sondern vielmehr in den Freiheitsgraden der Formulierungen der Randbedingungen von EnEV und DIN V 18599.
Diese hohen Freiheitsgrade bestimmen eine große Bandbreite zulässiger Interpretationen, die in logischer Konsequenz zu Abweichungen in den Rechenergebnissen führen können. Deshalb verständigte man sich, die Randbedingungen gemeinsam zu definieren und für die KfW-Förderung verbindlich vorzugeben. Der öffentlich-rechtliche Nachweis ist von dieser Regelung vorerst nicht betroffen. Die Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ (Programm Nr. 151 und 153) können weiterhin weiter auf Basis von Rechennachweisen nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 in Anspruch genommen werden.