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E.V.V.E.

Verbrauchsabhängig wird EU-Standard

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Der Rat der Europäischen Union hat die EU-Energieeffizienzrichtlinie angenommen. Die Mitgliedstaaten können nun bis Mitte 2014 die Bestimmungen dazu in ihrer nationalen Gesetzgebung verankern. Im Fokus steht, dass die Abrechnung von Wärme/Kälte und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs mindestens einmal jährlich erfolgt, damit Nutzer ihren Energieverbrauch beeinflussen und Verbrauchsinformationen in kürzeren Abständen erhalten (Anhang VII).

Bis zum 31. Dezember 2016 müssen zentralversorgte Mehrfamilienhäuser mit den notwendigen Erfassungsgeräten ausgestattet sein. Dort wo Wärme-/Kältezähler für die Verbrauchserfassung aus technischen Gründen oder nicht kosteneffizient eingesetzt werden können, kommen Heizkostenverteiler zum Einsatz. Sowohl Wärmezähler als auch Heizkostenverteiler sind europaweit seit vielen Jahren eingeführt und entsprechen einheitlichen technischen Standards (CEN-Normen).

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