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Feuerstätten und Lüftungsanlagen gemeinsam betreiben

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Damit Feuerstätten für feste Brennstoffe gemeinsam mit einer Lüftungsanlage oder anderen luftabsaugenden Einrichtungen sicher betrieben werden können, sind verschiedene Anforderungen zu erfüllen, die von der Art der Lüftungsanlage und der Feuerstätte (raumluftabhängig/‑unabhängig) sowie von der Installation und dem Betrieb abhängen. Um die Abstimmung zwischen den Gewerken zu vereinfachen und die praktische Umsetzung zu verbessern, hat ein verbändeübergreifender Expertenkreis die Übersicht über den gemeinsamen Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten (Einfachbelegung) und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten“ [→ Download] erarbeitet. Sie zeigt mehr als 30 Kombinationen und die erforderlichen Dokumente, mit denen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den sicheren Betrieb nach den Regelwerken – z. B. Fachregel Ofen- und Luftheizungsbau (TROL), DIN 1946-6, Verwaltungsvorschriften und Feuerungsverordnungen der Länder – bestätigen kann. ■