Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Geldbußen in Höhe von 244 Millionen Euro gegen fünf Mitglieder des Flüssiggas-Kartells bzw. deren Nachfolgeunternehmen verhängt (Az. VI-4 Kart 2-6/10 OWi). Es handelt sich dabei um die Unternehmen Friedrich Scharr KG, Primagas nunmehr: Salzgitter Gas, Progas, Sano-Propan sowie Tyczka Totalgaz.
Das OLG ist damit noch über die Bußgelder hinausgegangen, die das Bundeskartellamt gegen die betroffenen Unternehmen verhängt hatte. Das OLG bestätigte den Vorwurf, dass die betroffenen Unternehmen von Juli 1997 bis April 2005 ein System von Kundenschutzabsprachen im Geschäft mit Tankgas für Standardtanks bis 2,9t unterhielten, um sich auf diese Weise untereinander keinem Wettbewerb auszusetzen. Unterstützt von Wettbewerbsmeldungen eines gemeinsamen Logistikunternehmens, der Transgas Flüssiggas Transport und Logistik GmbH, gegen das ebenfalls eine Geldbuße verhängt wurde, vereinbarten die Unternehmen, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Wechselwilligen Kunden wurde auf Nachfrage kein Preis oder nur ein überhöhter „Abschreckungspreis“ genannt.