Im am 16. März 2022 vorgelegten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt ist kein Geld für die KfW-Förderung 455-B „Altersgerecht Umbauen“ mehr vorgesehen. Der Krieg in der Ukraine, seine Folgen für unser Land und die Corona-Krise werden dafür als Gründe angegeben.
Das KfW-Programm sorgte für hohen Anreiz zum Umbau
Die in den vergangenen Jahren rege Beantragung dieser KfW-Mittel zeigt, dass die Menschen ein stärkeres Bewusstsein für die Reduzierung von Barrieren entwickelt haben. Der Bedarf ist riesig. Schließlich sind nur 1,5 % der Wohnungen in Deutschland altersgerecht. Bis 2035 werden einer von der KfW in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sogar rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen. Dem KfW-Programm 455-B schrieb die Erhebung neben der hohen Wirksamkeit für altersgerechtes Umbauen auch positive volkswirtschaftliche Effekte zu: Durch den barrierereduzierten Umbau und die Möglichkeit des Verbleibs in der eigenen Wohnung würden stationäre Pflegekosten von jährlich ca. 100 Millionen Euro gespart.
Wird altersgerechtes Umbauen anderweitig gefördert?
Je nach persönlicher Situation und Wohnort gibt es andere Fördermöglichkeiten für den altersgerechten oder barrierefreien Umbau. Hierzu zählt beispielsweise die Kreditvariante des KfW-Programms für altersgerechtes Umbauen, Programm 159. Auch Länder und Kommunen stellen Mittel für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ der Pflegekassen oder auch steuerliche Absetzmöglichkeiten bereit. Auf der VDS-Partner-Website gutesbad.de steht eine Onlineabfrage für die persönliche Recherche zur Verfügung. ■
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