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Gegendarstellung

Inhalt

ln der SBZ-Ausgabe 6/2013 und in SBZ-Online vom 26.2.2013, vom 5.3.2013 und vom 13.3.2013 wurde unter der Überschrift „Klage von Reuterbad abgewiesen“ in Absatz 3 Folgendes behauptet:

„Dornbracht ist absoluter Verfechter des dreistufigen Vertriebsweges. So beliefert der lserlohner Premium-Hersteller konsequenterweise auch das Böblinger Großhandelshaus Reisser nicht mehr, das bis dahin über eine Tochtergesellschaft auch lnternethändler Reuter u.a. mit Dornbracht-Produkten beliefert hatte.“

Hierzu stellen wir fest: Die Reisser-Gruppe hat den lnternethändler Reuter noch nie beliefert und Dornbracht ausgelistet.

Böblingen, den 25. März 2013
Helmut Reißer
Vorstandsvorsitzender der Reisser AG

Anmerkung der Redaktion: Gemäß Presserecht sind wir unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Aussage verpflichtet, die Gegendarstellung zu veröffentlichen. Eine Stellungnahme zur Gegendarstellung in derselben Ausgabe ist nach baden-württembergischem Presserecht nicht zulässig (Glossierungsverbot).