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Handwerkskammer Freiburg

Kammern setzen Soforthilfeprogramm um

Inhalt

Einmaliger Zuschuss für Unternehmen in existenzbedrohender wirtschaftlicher Lage

Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu: 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten. Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.

Das Beantragungsverfahren läuft in 2 einfachen Schritten wie folgt ab: Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Handwerkskammer Freiburg übernimmt Plausibilitätsprüfung

Die Handwerkskammer Freiburg übernimmt für Handwerksunternehmen in ihrem Kammerbezirk (Landkreise Ortenau, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Stadtkreis Freiburg) die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leitet diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

https://www.hwk-freiburg.de/de/betriebsfuehrung/soforthilfen