Auf der ISH wurde erstmals die neue RAL-Richtlinie RG 678 für Elektroinstallationen in Einfamilienhäusern und Wohnungen vorgestellt, die unter Federführung der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung HEA erarbeitet wurde. Grundlage für die RAL-Kennzeichnung ist die DIN 18015, Teil 2. Diese legt die Mindestanforderungen für die Elektroinstallation in Wohngebäuden fest. Die Richtlinie RAL-RG 678 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Anforderungen“ beschrieb bisher aufbauend auf der DIN-Norm drei Ausstattungswerte, um dem Anwender auch höherwertige Alternativen aufzuzeigen. Die neue Ausgabe der Richtlinie vom November 2010 definiert über die bisherigen Ausstattungswerte hinaus jetzt drei weitere Werte für die Ausstattung mit Gebäudesystemtechnik: von 1 plus bis 3 plus.
Die RAL-Richtlinie fordert schon bei der 1 plus-Ausstattung Vorbereitungen für die Funktionsbereiche Schalten/Dimmen, schaltbare Steckdosen zum Energiemanagement, Sonnenschutz, Heizen, Kühlen, Lüften sowie Sicherheit durch vorbereitende Installationen von BUS-Technik. Alternativ sind zumindest Installationsrohre für die Nachrüstung vorzusehen. Neu ist ebenfalls, dass die einzelne Ausstattung auch raumweise vergeben und so noch praxisorientierter geplant werden kann. Die neue Richtlinie soll die Elektroinstallation an die technische Entwicklung in Wohngebäuden anpassen sowie Planern und Handwerkern mehr Planungssicherheit geben.