2012 steht eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes KWKG an. Im Februar hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Ein Änderungsvorschlag betrifft die KWK mit Brennstoffzellen: Der Bundesrat fordert erhöhte Fördersätze, um einen stärkeren Anreiz zum Einsatz der Brennstoffzellentechnik zu bieten.
Pro erzeugte Kilowattstunde Strom sollen Betreiber von Brennstoffzellen-Heizgeräten einen Zuschlag in Höhe von 7 Cent erhalten. Wenn der elektrische Wirkungsgrad der Brennstoffzelle erwiesenermaßen über 50 % liegt, soll sogar ein Zuschlag von 9 Cent pro Kilowattstunde bezahlt werden. Die Garantievergütung wird ab der Aufnahme des Dauerbetriebs zehn Jahre lang gewährt. Begründet wird diese Forderung damit, dass die kurz- bis mittelfristig vor der Marktreife stehende Brennstoffzellentechnik im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung vorangetrieben werden müsse.