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INSM

Mindestlohn schützt Arbeitgeber, die anständige Gehälter zahlen

Ein Viertel Jahr vor Eintreten der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa hat sich auch die von Arbeitgeberverbänden finanzierte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft für die flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen ausgesprochen. Am 1. Mai tritt die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ein.

INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr: „Der gesetzliche Mindestlohn schützt Arbeitgeber, die anständige Löhne zahlen vor unlauterer Konkurrenz.“ Auch für einen fairen innereuropäischen Wettbewerb sei der Mindestlohn unabdingbar. Erfahrungen in Ländern wie Großbritannien zeigen laut Pellengahr, dass Arbeitgeber eine einheitliche Untergrenze als faire soziale Norm akzeptieren und die geforderten Löhne zahlen. Durch gesetzliche Mindestlöhne könne Lohndumping verhindert und damit der Binnenmarkt gestärkt werden. Auch die Mehrheit der Bundesbürger ist für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Nach einer repräsentativen Umfrage von Infratest Dimap wird dies von 57 Prozent der Deutschen befürwortet.

Obwohl in einer Arbeitsgruppe des ZVSHK herausgearbeitet wurde, dass auch aus Sicht der Berufsorganisation ein allgemein verbindlicher Branchen-Mindestlohn sinnvoll ist, um wettbewerbliche Verwerfungen durch Lohndumping abzufedern, konnte für SHK kein Mindestlohn vereinbart werden, da die ostdeutschen Tarifkommissionen (mit Ausnahme Berlin) sich neben Schleswig-Holstein gegen einen bundesweit einheitlichen Mindestentgelt-Tarifvertrag aussprachen.

Weitere Infos hierzu unter http://www.wasserwaemeluft.de unter Quicklink wwl-2781.

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