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Jahresende

Frist für alte ­Messtechnik läuft ab

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Am 31. Dezember 2013 läuft die Frist für die normgerechte Ummontage bzw. den Austausch veralteter Heiz- und Warmwasserkostenverteiler (HKV, WKV) ab. Betroffen sind laut Heizkostenverordnung 2009 (HKVO) auf dem Verdunstungsprinzip basierende HKV mit einer Montagehöhe von 55 % des Heizkörpers sowie die vornehmlich in den 1960er- und 70er-Jahren eingesetzten WKV. Darauf weist der Energiedienstleister Ista hin und rät zur fristgerechten Erneuerung der Messtechnik. Werden keine rechtzeitigen Maßnahmen ergriffen, könnten Mieter ihre Heiz- bzw. Warmwasserkostenabrechnung um bis zu 15 % kürzen.

Die verpflichtende Einführung von thermostatisch gesteuerten Heizkörperventilen hat in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass Heizkörper vor allem im oberen Drittel Wärme abstrahlen. Diese kann von zu tief montierten Geräten nicht korrekt erfasst werden. Für eine technisch einwandfreie Funk­tion sieht die DIN EN 835 daher mindestens eine Montagehöhe des Verteilers im oberen Drittel, in der Regel auf 75 % der Heizkörperbauhöhe vor. Darüber hinaus muss die messtechnische Ausstattung für das jeweilige Heizungssystem etwa in Bezug auf die Auslegungstemperaturen geeignet sein. Weiterhin fordert die HKVO 2009, dass der Nutzer am Mess- oder Verteilgerät die Möglichkeit des Vergleichs zwischen dem aktuellen und dem Vorjahresverbrauch haben muss.

Betroffen von der Frist sind auch alle noch verwendeten Warmwasserkostenverteiler. Die Geräte sind in der Regel älter als 25 Jahre und durch Kalkablagerungen mehrheitlich in ihrer Funktionsweise so stark beeinträchtigt, dass der Verbrauch nicht mehr korrekt erfasst werden kann. Daher müssen vorhandene WKV bis Jahresende von einem Fachhandwerker gegen geeichte Wasserzähler ausgetauscht werden.