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Kabinettsbeschlüsse für den Gebäudesektor

Energiewende konkret

Inhalt

Die Kernenergie steht zwar im Fokus der öffentlichen Berichterstattung, wird aber im Eckpunktepapier schon in Punkt 6 ad acta gelegt. Danach geht es um den Umbau der Energieversorgung, denn das Bundeskabinett hat noch einmal explizit die im Energiekonzept (Herbst 2010) vereinbarten Klimaschutzziele bestätigt: Insbesondere sollen bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 %, bis 2030 um 55 %, bis 2040 um 70 % und bis 2050 um 80 % bis 95 % gegenüber 1990 reduziert werden. Diese Ziele sind nicht ohne den Gebäudesektor und das SHK-Handwerk zu erreichen.

Noch nebulös ist Punkt 25. Die Bundesregierung kündigt darin an, die Mittel für die KWK-Förderung effizienter einzusetzen, um die Energieerzeugung aus KWK-Anlagen deutlich zu stärken, und über 2016 hinaus fortzusetzen. Zusätzlich soll noch 2011 im Rahmen einer Novelle des KWK-Gesetzes die KWK-Förderung weiterentwickelt werden. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung hat bereits darauf hingewiesen, dass allein mit dem planmäßigen KWK-Ausbau die Kernenergiekapazitäten bis spätestens 2021 zu ersetzen sind. Dazu bedürfe es lediglich einer Stärkung der Anreizwirkung.

Bund baut ab 2012 nach Niedrigstenergie-Standard

Im Gebäudebereich (Punkt 26) sollen wirtschaftliche Anreize und die Anforderungen des Energieeinsparrechts wichtige Elemente zur Steigerung der Energieeffizienz sein. Die Effizienzstandards für Gebäude sollen dazu „ambitioniert“ erhöht werden. Keine neue Erfindung, sondern lediglich eine Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ist eine schrittweise Heranführung des Neubaustandards an den Niedrigstenergiegebäude-Standard bis 2020 mit der EnEV 2012 – soweit dies „im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertretbar ist“. Hier gehen die Meinungen weit auseinander. Häufig wird schon die EnEV 2009 unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als überzogen dargestellt (obwohl die Hälfte aller Neubauwohnungen die EnEV-2009-Anforderungen förderbedingt unterschreitet). Andererseits gibt es Stimmen, die das Plusenergiehaus schon vor 2020 als etablierten Baustandard vorhersagen. Der Bund will mit gutem Beispiel vorangehen. Ab 2012 sollen alle Neubauten nur noch nach einem noch nicht veröffentlichten Niedrigstenergie-Standard errichtet werden.

Fördermittel und steuerliche Anreize für Gebäudesanierung

Die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungs-programms der KfW werden im Vergleich zu 2011 (936 Millionen Euro) auf 1,5 Milliarden Euro für 2012 bis 2014 erhöht (Punkt 27). Zudem will die Bundesregierung prüfen, ob 2015 eine haushaltsunabhängige Lösung (weiße Zertifikate) eingeführt werden kann.

Beschlossen wurde vom Bundeskabinett, die energetische Sanierung von Wohngebäuden alternativ zur Zuschuss- und Kreditförderung auch steuerlich anzureizen (Punkt 27). Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird (Qp =< 0,85 × Qp REF nach EnEV Anlage 1 Tabelle 1 und H‘T =< H‘T REF nach EnEV Anlage 1 Tabelle 1 und H‘T darf nicht höher sein als nach EnEV Anlage 1 Tabelle 2 unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß EnEV § 9 Absatz 1). Dies ist durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Steuerpflichtige können jährlich 10 % der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen, wenn sie ihre Gebäude selbst nutzen, vermieten oder verpachten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Laut dem Gesetzentwurf ist die Regelung erstmals auf Baumaßnahmen anwendbar, mit denen nach dem 31. Dezember 2011 begonnen wurde (Bauantrag gestellt/Unterlagen eingereicht).

Sanierungsfahrplan für Gebäudebestand bringt neue Impulse

Noch wenig konkret, aber sehr bedeutend ist Punkt 28. Er kündigt die Einführung eines Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand an. Dieser soll Eigentümern eine Orientierung geben, mit welchen Maßnahmen der Niedrigstenergie-Standard bis 2050 erreicht werden kann. Letztlich ist er aber mehr als nur eine Orientierung, denn die wirtschaftlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen will die Bundesregierung am Sanierungsfahrplan ausrichten.

Fukushima hat beim erst vor wenigen Monaten verabschiedeten Energiekonzept der Bundesregierung einiges durcheinandergerüttelt. Im Gebäudesektor kann man aber eher von Wachrütteln sprechen. Mit dem bisherigen Kurs war die Verdopplung der Modernisierungsquote eine utopische Zielmarke. Ob sie mit den zusätzlichen Anreizen erreicht wird, kann man heute seriös nicht beantworten. Zusätzliche Impulse und gute Rahmenbedingungen dürften den Modernisierungsmarkt in nächster Zeit jedoch ankurbeln. Umso wichtiger wird es künftig sein, ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den eigenen Reihen zu haben, um die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können.

Extras

Die interessantesten Links haben wir für Sie auf sbz-online zusammengestellt.

Eckpunktepapier der Bundesregierung: Energie für Deutschland

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Bundesratsdrucksache 339/11)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG-ÄndG) (Bundesratsdrucksache 338/11)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) (Bundesratsdrucksache 341/11)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWGÄndG) (Bundesratsdrucksache 343/11)

Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Bundesratsdrucksache 345/11)

Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (AtomG) (Bundesratsdrucksache 340/11)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (Bundesratsdrucksache 344/11)

Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (NABEG) (Bundesratsdrucksache 342/11)

https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft