Bei der Sonderförderung zur Optimierung der Wärmeverteilung (KfW 431) wurden 2009 insgesamt 60000 Zusagen erteilt, in 2010 waren es bis zum 30. Juni bereits 176435 Zusagen mit einem Fördervolumen von 32 Millionen Euro. Diese unerwartet hohe und auch im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gestiegene Nachfrage wird angeführt, um nun die Einstellung der Sonderförderung im Programm „Energieeffizient Sanieren“ zu begründen. Die Änderungen im Einzelnen:
Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ wurde zum 31. August die Förderung der Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430) in der Kredit- und Zuschussvariante eingestellt. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen können im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.
Darüber hinaus wurden wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (KfW 431) eingestellt. Betroffen davon sind die Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 1. September eigenständig im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (KfW 431) fortgeführt. Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d.h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 gestellt wurde.