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KfW ändert wichtige Regelungen

Handwerk wieder zugelassen

Handwerker bzw. Energieberater des Handwerks dürfen ab sofort wieder bei KfW-geförderten Einzelmaßnahmen beraten und am selben Objekt ausführend tätig sein. Dies wird im Merkblatt erst zum 1. Juni 2014 aufgenommen, ist aber bereits jetzt über eine Kulanzregelung gültig. Rund ein Jahr zuvor hatte die KfW die Forderung der vorhabensbezogenen Unabhängigkeit eingeführt, was zu Protesten seitens vieler Betriebe der Handwerksverbände führte und sich auch im SBZ-Leserforum niederschlug.

Diese Anforderung für die Einzelmaßnahmen entfällt, weil die KfW nun auf die Qualifikation der Expertenliste abstellt. Deshalb müssen Handwerker bzw. Energieberater des Handwerks auf der Energieeffizienz-Expertenliste geführt werden, also auch die entsprechenden Qualifikationskriterien wie in Bild 1 aufgeführt nachweisen. Damit berücksichtigt die KfW, dass für die zahlreichen auf ein Gewerk bezogenen Einzelmaßnahmen der privaten Bauherren die energieberatenden Handwerker die ersten Ansprechpartner sind.

Eintrag in die Expertenliste ist Voraussetzung

Als die Energieeffizienz-Expertenliste im September 2011 an den Start ging, hatte die KfW bereits die Absicht, den Eintrag in die Liste für gewisse KfW-Förderprogramme zu verlangen. Doch die Irrwege des Bürokratismus und die politische Meinungsfindung erinnern an die Echternacher Springprozession.

Wer nun Anträge für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ stellen will, muss spätestens zum 1. Juni 2014 in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet sein. Noch nicht gelistete Energieberater sollten unbedingt beachten, dass ein gewisser Vorlauf vom Zusammenstellen der erforderlichen Nachweise über die Beantragung bis zum fertigen Eintrag notwendig ist. Die Bearbeitung bei der Dena dauert bis zu sechs Wochen – abhängig davon, ob die Unterlagen vollständig sind oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Deshalb sollte die Beantragung möglichst rasch bei der Dena eingehen.

Identnummer für Anträge

Als Schlüssel zur Antragsberechtigung verlangt die KfW ab 1. Juni 2014 bei der Erstellung der Online-Bestätigung zum Antrag bzw. des Online-Antrags die Zugangsberechtigung zur Expertenliste. Die neuen Bestätigungen und Anträge enthalten dann eine 15-stellige Identifikationsnummer und sind sechs Monate gültig. Wer bisher noch nicht auf der Expertenliste aufgeführt ist, aber eine Weiterbildung zum BAFA-Berater nach der Richtlinie der Vor-Ort-Beratung ab November 2001 abgeschlossen hat, kann eine bis Ende September gültige Übergangsregelung in Anspruch nehmen. Im Bild 1 ist auch die Übersicht über die Eintragungsanforderungen dargestellt. Diese Regelung können auch Gebäudeenergieberater im Handwerk nach dem alten Rahmenlehrplan nutzen. Gebäudeenergieberater im Handwerk nach dem neuen bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan 2012 erfüllen die Anforderungen für die Aufnahme in die Expertenliste in der Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ohne zusätzlichen Fortbildungsbedarf. Alternativ zu den Fortbildungen kann die Eintragung auch – nun zeitlich unbegrenzt – über Referenzen für Wohngebäudenachweise erfolgen. Energieberater mit kürzlich abgeschlossener Ausbildung müssen ihre Grundqualifikation nachweisen.

Kleine Änderungen durch EnEV

Im Rundschreiben nahm die KfW auch zur Umsetzung der EnEV 2014 Stellung. Demnach liegt das Referenzgebäude aus der EnEV weiter dem energetischen Niveau der KfW-Effizienzhäuser zugrunde. Anpassungen der Förderstandards sind derzeit nicht geplant. Wenn die neue EnEV am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, sind auch die neuen Bilanzierungsvorschriften anzuwenden. Wird nach DIN V 18599 gerechnet, muss die Neufassung der DIN aus dem Jahr 2011 verwendet werden. Das vereinfachte Verfahren („EnEV easy“) ist für die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ nicht zulässig.

Heizungsanlagen jetzt förderfähig

Im Programm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167“ können Heizungsanlagen, die auf Basis erneuerbarer und fossiler Energieträger betrieben werden – sogenannte kombinierte Heizungsanlagen – ab sofort vollständig gefördert werden. Bisher war eine zusätzliche Antragstellung für den fossilen Anlagenteil als Einzelmaßnahme im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (152, 430) notwendig.

Für das Programm „Energieeffizient Sanieren“ 151/152 und 430 ist ab dem 1. Juni 2014 ein neues Merkblatt gültig. Danach ist künftig die Anzahl der Wohneinheiten nach anstatt vor der Sanierung für die maximal mögliche Förderung maßgeblich. Wohneinheiten, die durch Erweiterung oder Ausbau bestehender Gebäude neu entstehen, werden weiterhin im Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programm-Nr. 153) gefördert.

Weitere Änderungen, z.B. auch für erhaltenswerte Bausubstanz bzw. Denkmäler, sind im geänderten Merkblatt zum Programm 151/152 vermerkt. Eine Übersicht über die Förderfähigkeit und die Kumulierbarkeit mit dem Marktanreizprogramm des BAFA zeigt Bild 2.

Anforderungen für Baubegleitung

Bisher waren explizite Mindestanforderungen an die Planung und Baubegleitung nur bei KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 sowie Denkmälern geregelt. Ab 1. Juni 2014 gelten Mindestanforderungen an die Planung und Baubegleitung für alle Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen. Dies ist in der überarbeiteten und neu strukturierten Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“ dokumentiert. Die Anforderungen an die Einzelmaßnahmen wurden geringfügig überarbeitet.

Info

Mehr zu den KfW-Neuerungen

Bei Fragen steht das Infocenter der KfW zur Verfügung von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.30 Uhr unter Telefon (08 00) 5 39 90 02, Fax (0 69) 74 31 95 00.

Infos zur Energieeffizienz-Expertenliste: Das Regelheft, die Anforderungen an die nachzuweisenden Weiterbildungen sowie häufige Fragen und Antworten zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste stehen auf der Internetseite zur Verfügung. Weitere Infos unter http://www.energie-effizienz-experten.de/­vorabinformationen oder per Telefon (0 30) 72 61 65-8 28 und -7 64.

Mehr Infos im GEB: In unserer Schwesterzeitschrift GEB Gebäudeenergieberater ist zum Thema KfW-Förderungen ein ausführlicher Beitrag erschienen, der weitere Aspekte und die Hintergründe zu den Neuerungen bei den KfW-Programmen umfasst. Der GEB 2/2014 enthält auch einen interessanten Beitrag zu den Folgen der neuen EnEV, die anhand von Modellrechnungen aufgezeigt werden. SBZ-Leser können diese Ausgabe als kostenloses Probeheft auf https://www.geb-info.de/ unter „Abo“ anfordern.