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KfW-FÖRDERMITTEL

Bedingungen erneut verschärft

Inhalt

Am 20. April 2022 hatte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine überarbeitete Neubauförderung gestartet. Doch die große Menge an Anträgen erschöpfte den gedeckelten Fördermitteltopf noch am selben Tag. Seit dem 21. April gelten daher verschärfte Regelungen für weitere Förderungen, über die das Serviceportal „Intelligent heizen“ informiert. Nachdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Neubau von Häusern am 24. Januar wegen einer zu großen Menge an Anträgen gestoppt wurde, lief das Programm am 20. April unter verschärften Rahmenbedingungen und mit einer Deckelung der Förderungen auf eine Milliarde Euro weiter. Doch bereits wenige Stunden nach Wiederaufnahme des Förderprogramms war der Fördertopf bereits erschöpft. Eine Förderung über die KfW ist trotzdem weiterhin möglich. Jedoch wurden die Rahmenbedingungen weiter spezifiziert und verschärft.

Derzeitige Förderungen haben den Schwerpunkt auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit und richten sich nach einem dreistufigen Plan. Bis zum 20. April galt die Stufe 1 der Förderungen, bei der Neubauten der Effizienzgebäudestufen 40 Erneuerbare Energien (EE), Nachhaltigkeit (NH) und 40 Plus akzeptiert wurden. Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen müssen seit dem 21. April 2022 weitere verschärfte Rahmenbedingungen erfüllt werden. Damit ist Stufe 2 des dreistufigen Plans der BEG erreicht. Nach der Ausschöpfung der Fördermittel am 20. April werden demzufolge nun ausschließlich Förderungen für den Standard Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 mit der Nachhaltigkeits-Klasse (NH) angeboten. Die Fördermittel für die Effizienzgebäudestufen 40 Erneuerbare Energien (EE) und 40 Plus sind seit dem 20. April ausgeschöpft, weshalb die KfW dafür keine weiteren Anträge annimmt.

Gefördert werden nach den Vorgaben der Effizienzgebäudestufe NH deshalb nur noch Neubauten in Verbindung mit dem sogenannten Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das QNG ist seit Mitte letzten Jahres optionaler Bestandteil der Förderungen und seit dem 21. April nun verpflichtend für Neubauten mit Förderungen über die KfW. Die BEG sieht für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude vor, dass besondere ökologische, ökonomische und soziokulturelle Bedingungen erfüllt werden müssen. Das generelle Ziel der KfW-Förderungen ist es, die Baubedingungen immer mehr an den Werten Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit auszurichten. Für Anfang 2022 ist deshalb ein neues, umfangreiches Förderprogramm auf Stufe 3 geplant. Unter dem Titel „klimafreundliches Bauen“ wird dabei der Lebenszyklus der zukünftigen Neubauten im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen im Vordergrund
stehen.