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KfW-Förderung

KfW-Programm 455-B: Fördertopf ist wieder leer

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Paul Vinten - stock.adobe.com

Verbraucher*innen konnten seit dem 29. Juni 2022 entsprechende Fördermittel bei der KfW beantragen. Nun teilt die KfW mit, dass die Fördermittel wegen der enorm hohen Nachfrage erschöpft seien und Verbraucher*innen keine Anträge mehr stellen sollen. Bereits zugesagte Anträge seien nicht betroffen. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundeshaushaltes.

„Das schnelle Aus der Förderung stößt bei sehr vielen Ratsuchenden und auch bei uns auf Unverständnis“, sagt Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. Die Landesberatungsstelle findet sich in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Studie: Versorgungslücke ist zu erwarten

Mit gerade einmal 75 Mio. Euro im Fördertopf war es absehbar, dass die Fördermittel für die bundesweit eingehenden Anträge nicht lange ausreichen würden. Im Zuge des demografischen Wandels ist jedoch weiterhin ein großer Bedarf an barrierefreien und barrierereduziertem Wohnraum zu erwarten. In der im April 2020 für die KfW erstellten Studie vom Institut Wohnen und Umwelt (IWU) wurde ermittelt, dass 2030 ein bundesweites Angebot von 1,4 Mio. barrierereduzierten Wohnungen bestehen wird, die vorausberechnete Nachfrage aber bei etwas über 3,5 Mio. Wohnungen liegen wird. Somit entsteht eine Versorgungslücke von gut 2,1 Mio. Wohnungen, also 60 %.

Die „On-Off-Politik“ bei dem zur Verfügung gestellten Förderprogramm 455-B, basierend auf der zu gering angesetzten Fördersumme, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale kontraproduktiv und wird nicht im gewünschten Umfang dazu beitragen, die Versorgungslücke an barrierereduziertem Wohnraum in Deutschland zu schließen, zumal auch nicht mit einer entsprechenden Anzahl an barrierefreien Neubauten zu rechnen ist. Ein verlässliches Förderprogramm würde allen mehr Planungssicherheit geben.

Beratung zur barrierefreien Wohnanpassung

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen empfiehlt, sich unabhängig von den Fördermitteln bereits jetzt zur barrierefreien Wohnanpassung umfangreich beraten zu lassen. „Wer sich jetzt schon überlegt, wie und was umgebaut werden soll, ist vorbereitet, wenn der Fördertopf 455-B der KfW erneut gefüllt werden sollte und kann dann zügig einen Antrag stellen“, so Grüne. „Denn sollte die übliche Förderpraktik beibehalten werden, ist leider erneut zu erwarten, dass dann Eile geboten ist, bevor der nächste Fördertopf nach einigen Wochen wieder leer ist.“ In 15 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz bieten Architekt*innen der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen kostenlos Beratung an. ■

Terminvereinbarung: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr
Tel.: (06131) 28 48 71
Mail: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

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