Ab Oktober 2009 wird die KfW-Förderbank für den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen die Bestätigung des Fachunternehmens auf einem von der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft) entwickeltem Formular verlangen. Die Unterschrift des Fachbetriebs ist für die KfW das Kriterium, dass die Förderfähigkeit gegeben ist.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag ab Seite 76 in dieser SBZ. Dort erfahren Sie auch, wo Sie sich das Formular sowie weitere informative Broschüren herunterladen können.