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Kooperation

Buderus und EWE kooperieren bei Kalte-Nahwärme-Konzepten

In Neubaugebieten und energetisch sanierten Quartieren kann kalte Nahwärme eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen.

Buderus

In Neubaugebieten und energetisch sanierten Quartieren kann kalte Nahwärme eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen.

Buderus und der Energiedienstleister EWE wollen künftig in Quartieren Wärmekonzepte, die mit der Zukunft gehen, gemeinsam bauen und betreiben.

Nachhaltig, komfortabel, sicher und innovativ sollen sie sein. Für solche Energielösungen haben Michael Heidkamp, EWE-Marktvorstand, und Stefan Thiel, Vertriebsleiter Buderus Deutschland, am 4. März 2022 einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Der Fokus der Zusammenarbeit liegt auf der Entwicklung von Quartierslösungen mit Wärmepumpen, die zentral gewonnene erneuerbare Energie nutzen, die über kalte Nahwärmenetze verteilt wird.

In größeren Neubaugebieten und energetisch sanierten Quartieren wird durch höhere Baustandards weniger Wärme benötigt. Heidkamp: „Kombiniert man den geringen Verbrauch mit Umweltwärme, die durch Wärmepumpen nutzbar gemacht wird, kann ein Quartier klimaneutral wärmeversorgt werden. Das ist unser großes, gemeinsames Ziel und ein wichtiger Beitrag in Richtung Klimaneutralität.“

EWE hat mehr als 30 Jahre Erfahrung mit der energetischen Versorgung von Wohnquartieren und großen Immobilien. Maßgeschneiderte Energiekonzepte hat EWE beispielsweise im Quartier am Wald im Künstlerort Worpswede und in verschiedenen Pflegeeinrichtungen der Specht-Gruppe umgesetzt. Insgesamt betreibt EWE rund 500 km Nah- und Fernwärmenetze in Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Bisher kommen hier meistens Blockheizkraftwerke zum Einsatz.

Kalte Nahwärme

Einen Schritt weiter Richtung Klimaneutralität geht eine Wärmeversorgung mit Wärmepumpen. In Quartieren und eng bebauten Siedlungen bietet sich an, die Umweltwärme zum Beispiel aus Erdwärme zentral zu erschließen, über eine Ringleitung an die angeschlossenen Gebäude zu verteilen und dort mit einer Wärmepumpe zu nutzen. So können regenerative Wärme und auch Kälte genutzt werden, ohne auf dem eigenen Grundstück eine Energiequelle erschließen zu müssen. Zudem müssen die in kalten Wärmenetzen eingesetzten Rohrleitungen aufgrund des geringen Temperaturniveaus nicht gegen Wärmeverluste gedämmt werden.

Heidkamp: „Ohne staatliche Förderung sind solche Konzepte allerdings bei den heutigen Rahmenbedingungen noch nicht wirtschaftlich zu bauen und zu betreiben.“ Voraussetzung für die Förderung ist eine Machbarkeitsstudie. Sie geht dem Bau und dem Betrieb einer regenerativen Wärmeversorgung voraus. In der Machbarkeitsstudie wird unter anderem die geologische Grundlage überprüft und die mögliche Umsetzung einer klimaneutralen Wärmelösung nachgewiesen. EWE und Buderus werden in den nächsten Wochen die ersten Machbarkeitsstudien erstellen und dabei ihre Kompetenzen bündeln. Gespräche mit Investoren laufen bereits. ■

 
Anmerkung(en) unserer-Partner-Redaktion TGA Fachplaner: Solche Konzepte sind nach allen bisher bekannten Informationen kompatibel mit der 65-%-Klausel für erneuerbare Energien. Diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag sieht vor, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung (auch bei der Heizungsmodernisierung) auf der Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden muss. Geplant ist, dass das Regelwerk dafür Ende April 2022 im sogenannten Osterpaket der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Robert Habeck) vorgestellt wird.

Es ist allerdings denkbar, dass aufgrund der neu zu bewertenden Situation bei der Erdgasversorgung zumindest für neu zu genehmigende Gebäude die Beschränkungen früher und / oder strenger in Kraft treten sollen. Auch dann dürfte kalte Nahwärme solche Anforderungen erfüllen. Allerdings ist schon heute die Kombination von Kalte-Nahwärme-Konzepten mit Solardächern geboten, um eine zukunftstaugliche Lösung im Sinne eines klimaneutralen Gebäudebestands zu haben. Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht vor, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie genutzt werden sollen. „Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Dies soll ebenfalls Bestandteil des Osterpakets werden. 

www.tga-fachplaner.de