Inhalt
In der SBZ 19/2013, Beitrag „Die 1. BImSchV in der Praxis, Zentrale Wärmeerzeuger (Teil 1)“ hat ein aufmerksamer Leser in Tabelle 5 auf Seite 34 einen Fehler entdeckt und uns freundlicherweise darauf hingewiesen. Dort werden die Emissionsgrenzwerte für Staub und CO in mg/m3 angegeben, was natürlich weit über das Ziel hinausgeht. In beiden Fällen muss es g/m3 heißen.