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Zwei aktuelle rechtliche Regelungen für die Wohnungswirtschaft bringen in den nächsten Monaten für Fachhandwerker neue Aufgaben: Bis 31. Dezember 2013 muss bei Zentralheizungen der Energieanteil für die Warmwasserbereitung mit einem Wärmezähler erfasst werden. Zum gleichen Zeitpunkt läuft die Frist für die erste Legionellenprüfung des Trinkwassers ab. Handwerker sind also gefragt, um Wärmezähler nachzurüsten und Trinkwasseranlagen für die erste Legionellenprüfung vorzubereiten. Zur eigentlichen Legionellenprüfung sind nur zertifizierte Probenehmer berechtigt. Minol weist Eigentümer und Verwalter auf die neuen Vorgaben hin und empfiehlt, einen örtlichen Fachhandwerker mit den Montageaufgaben zu beauftragen.