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MINOL

KWK-Heizkosten ­richtig abrechnen

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Der Verein Deutscher Ingenieure VDI hat die Heizkostenabrechnung mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen geregelt. Seit November 2012 gilt die VDI-Richtlinie 2077/3.1 „Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung – Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen“.

Laut Heizkostenverordnung dürfen Eigentümer nur die Kosten für thermische Energie auf die Hausbewohner umlegen. Die VDI-Richtlinie beschreibt Methoden, um von den gesamten Erzeugungskosten jene für Strom zu trennen. Denn für die Abrechnung sind nur die Erzeugungskosten für Wärme relevant. Im ersten Schritt müssen also die umlagefähigen Brennstoffkosten (z.B. Gaskosten) für Wärme ermittelt werden. Dafür zeigt die VDI-Richtlinie 2077/3.1 sowohl rechnerische als auch messtechnische Lösungen auf: Dabei wird unterschieden, ob die KWK-Anlage geprüft ist oder ungeprüft – also mit oder ohne herstellerunabhängigem Prüfprotokoll mit Angaben zum thermischen und elektrischen Wirkungsgrad. Energiedienstleister Minol empfiehlt für KWK-Anlagen generell die messtechnische Lösung, da die Messung der Verbrauchspositionen mit geeichten Zählern einfacher nachvollziehbar sei.

Jede KWK-Anlage braucht mindestens einen Gesamt-Brennstoffzähler (z. B. Gaszähler) und einen Stromzähler nach der KWK-Einheit. Je nachdem, ob die Anlage modulierend oder nicht modulierend arbeitet, ist auch ein Betriebsstundenzähler nötig. Für das Rechenverfahren muss der Betreiber Daten aus dem Anlagenbetrieb sowie den Herstellerunterlagen ermitteln und dem Abrechnungsdienstleister die umlagefähigen Brennstoffkosten übermitteln.

Für die messtechnische Lösung braucht die KWK-Anlage ein bis zwei Zähler mehr. Ein Wärmezähler misst die produzierte Nutzwärme der KWK-Einheit. Je nach Anlagenaufbau kommt dazu eventuell ein Brennstoffzähler vor der KWK-Einheit oder dem Zusatzheizgerät. Die messtechnische Ausstattung muss immer individuell der KWK-Anlage angepasst werden.