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Austausch von ­Gasgeräten

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Beim Austausch defekter Gasheizgeräte, die heute noch in vielen Mietwohnungen im Einsatz sind, wird aus Kostengründen oft auf funktionsfähige Altgeräte zurückgegriffen. Allerdings haben ältere Geräte keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung, wie sie die „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ des DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorschreiben. Durch dieses Sicherheitsmerkmal wird verhindert, dass gesundheitsschädliche Abgase in den Wohnraum gelangen können. Da ältere Geräte mit einer solchen Vorrichtung zur Abgasüberwachung nicht mehr nachgerüstet werden können, werden nur neue Modelle durch den Schornsteinfeger abgenommen. Anhand der Gerätenummer kann man bei Oranier unter Telefon (0 64 62) 92 30 erfragen, ob ein Gasheizgerät der Marken „Oranier“ oder „Justus“ mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung ausgestattet ist. Weitere Informationen unter

https://oranier.com/