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EnEV-Änderungen in der Praxis

Laut EnEV 2014 müssen Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger nur noch in Räumen mit mehr als 6 m2 Nutzfläche mit einer Einzelraumregelung ausgestattet werden. Räume mit weniger als 6 m2 Nutzfläche sind seit Mai von der Pflicht zur Einzelraumregelung befreit.

Bei Verzicht auf die Einzelraumregelung sollte aber z.B. bei Fluren berücksichtigt werden, dass keine Überheizung durch durchlaufende Anbindeleitungen der anderen Räume stattfindet. Eine durchschnittliche Wohnung verfügt über etwa sieben Heizkreise: 14 Anbindeleitungen verlaufen also durch einen Flur von 2–3 m2. Bei dieser Leitungsdichte, einem effektiven Verlegeabstand von 100 mm und einer Systemtemperatur von 35/28/20 °C, ergibt sich eine Heizleistung von circa 40 bis 50 W/m2. Die Heizlasten bei innenliegenden Räumen liegen aber in der Regel nur zwischen 10 und 20 W/m2. Der Raum wird also überheizt. Die DIN EN 12831 schlägt für Nebenräume eine Norminnentemperatur von 15 °C vor. Das ist jedoch kaum umsetzbar, da die angrenzenden Räume mit Innentemperaturen von 20 bis 22°C ausgelegt sind. Bei innenliegenden, unbeheizten Nebenräumen führt das zu Temperaturen um die 20°C. Es empfiehlt sich daher, solche Räume mit einer Norminnentemperatur von 20°C zu definieren, um so einer eventuellen Mängelrüge zu entgehen.

In Räumen mit vielen durchlaufenden Leitungen und geringen Heizlasten ist es zudem erforderlich, diese Leitungen zu dämmen und damit die Wärmeabgabe zu verringern. Schon die Verlegung der Anbindeleitungen in einem Well- oder Schutzrohr verringert die Wärmeabgabe um bis zu 40 %. Bei hohen Systemtemperaturen oder sehr geringen Heizlasten kann es aber auch erforderlich werden, einen dünnen Dämmschlauch zu verwenden. Die Dämmung der Leitungen sollte vor der Installation mit dem Kunden besprochen und vertraglich festgehalten werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.