Ein Verbändebündnis aus Kammern der Architekten und Ingenieure sowie Verbänden der Planer, der Bau- und Immobilienwirtschaft, hat ein Merkblatt zum Lüften im Wohnungsbau erarbeitet. Ziel der Entscheidungshilfe für Planer, Bauherr/Eigentümer und Bauausführende ist es, den Dissens zwischen Fensterlüftung und ventilatorgestützter Lüftung aufzulösen.
Streitigkeiten darüber, welche Lüftungssysteme bzw. welches Lüftungsverhalten richtig sind, münden häufig in der Frage, ob DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“ anzuwenden ist oder ein Wohngebäude unabhängig davon mit Fensterlüftung konzipiert werden kann.
Dem Merkblatt liegt eine Studie zugrunde, die von Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Dipl.-Ing. (FH) Oliver Solcher, Ingenieurbüro für Wärmetechnik, und Rechtsanwältin Elke Schmitz, Bremen, erarbeitet wurde.
Beleuchtet werden die Grundlagen zum Lüften, das Bauordnungsrecht und weitere technische Regeln, die Auslegung der Luftvolumenströme, geeignete Lüftungssystem sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und haftungsrelevanten Aspekte beim Erstellen von Lüftungskonzepten. Zentrale Elemente der Studie und des Merkblatts sind eine Checkliste mit Bewertungskriterien für Wohnungslüftungssysteme und ein Schema zu den Vertragspflichten im Planungsablauf.
Downloads:
● Merkblatt zum Lüften im Wohnungsbau
● Studie zum Lüften im Wohnungsbau
Im Ergebnis können alle betrachteten Lüftungssysteme – von der manuellen Fensterlüftung bis zur ventilatorgestützten Lüftung, beispielsweise die zentrale Wohnungslüftung oder eine dezentrale Wohnungslüftung – zur Anwendung kommen. Die Entscheidung für oder gegen ein System zur Wohnraumlüftung obliegt dem Bestellenden.