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REFLEX

Service für mehr Sicherheit

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Membran-Druckausdehnungsgefäße, Vorschalt- oder Abschlammgefäße, aber auch Wärmeübertrager sind unter bestimmten Voraussetzungen überwachungsbedürftig. Daher bestehen – Stichwort Sicherheit – gesetzliche Pflichten im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Pflichten, die ein Betreiber vertraglich als Dienstleistung auf Nachunternehmer übertragen kann. Die sogenannten Druckbehälterprüfungen sind für kaufmännische und technische Verantwortungsträger für den Betrieb von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Immobilien, aber auch für Fachplaner, Heizungsbauer, Servicedienstleister sowie für Mitarbeiter, die im Arbeitsschutz aktiv sind, relevant.

Die BetrSichV beschreibt ein breites Spektrum an sicherheitsrelevanten Anwendungsbereichen. Das sind unter anderem Füllanlagen, Aufzüge, Tankanlagen und nicht zuletzt der weit aufgestellte Bereich der Druckanlagen, mit 30 Sonderregelungen, bestehend aus besonderen Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile, deren maximaler Betriebsdruck mehr als 0,5 bar und das Produkt Druck mal Volumen größer 50 bar mal Liter ausmacht.

Für genannte Zielgruppen bietet Reflex einen Rundum-Service: „Funktionssicherer Betrieb von Druckanlagen durch Wartung/Instandhaltung“ sowie „Druckbehälterprüfungen gemäß BetrSichV“ an. Das sind Ordnungsprüfungen, technische Prüfungen, wiederkehrende innere und Festigkeitsprüfungen sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Doch wer ist prüfungsbefugt? Sind es die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) oder die „zur Prüfung befähigten Personen“? Wie lauten die entsprechenden Fristen? Die Experten von Reflex Winkelmann stehen mit Rat und Tat zur Seite.

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