Seit Jahresbeginn stehen Bezirksschornsteinfegermeister BSM weitgehend im freien Wettbewerb. Zum 1. Januar 2013 trat außerdem das „Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister“ in Kraft. Damit werden BSM auch in der gesetzlichen Rentenversicherung anderen Handwerksberufen gleichgestellt und können die Mitgliedschaft in der sogenannten Handwerkerpflichtversicherung nach 18 Jahren beenden. Gleichzeitig endet die bisherige Beitragspflicht in der Versorgungsanstalt der deutschen BSM.
Zur Neuregelung der Altersvorsorge schloss die Signal Iduna als berufsständische Partnerin des neuen Versorgungswerks für das Schornsteinfegerhandwerk mit diesem einen Kollektivvertrag. Das Versorgungswerk bietet passende Produkte an von Rürup- und Riesterrente über private Renten- und Kapitallebensversicherungen bis zur betrieblichen Altersversorgung.