Die über mehrere Jahre vorbereitete Novellierung der Trinkwasserverordnung TrinkwV ist zwar im November 2011 in Kraft getreten, aber noch nicht vollständig im Markt angekommen. Dennoch wird im Bundesministerium für Gesundheit mit Hochdruck die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ vorbereitet, die am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. Der Entwurf wurde im Juni 2012 mit einer sehr kurzen Frist zur Stellungnahme an die Verbände gegeben.
Eine Änderung ist von besonderer Bedeutung: Danach müsste der Betreiber einer Anlage zur ständigen Wasserverteilung mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, der im Rahmen einer ausschließlichen Tätigkeit Trinkwasser abgibt, die Wasserversorgungsanlage künftig nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Zuvor müssen die Untersuchungs- und Meldekapazitäten der Untersuchungsstellen und zuständigen Behörden in den Ländern erweitert werden. Zudem sollen die Anlagenbetreiber mehr Zeit erhalten, gegebenenfalls erforderliche Nachrüstungen vorzunehmen.