Die EnEV 2009 verpflichtet in § 12 Betreiber von Klimaanlagen mit über 12 kW Nennleistung zu regelmäßigen energetischen Inspektionen. Doch obwohl die Verordnung schon einige Jahre in Kraft ist, seien schätzungsweise erst 2 % ihren Verpflichtungen nachgekommen. Handwerker sollten ihre Kunden auf diese Pflicht hinweisen, wie der TÜV Süd mitteilt. Einerseits würden durch die Inspektion große Effizienzpotenziale erschlossen. Andererseits sei die Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit, wobei säumige Betreiber bis dato kaum Konsequenzen fürchten mussten, weil zuständige Behörden die Verfahren noch vorbereiten. Für Inspektionen schreibt die EnEV als Qualifikation ein berufsqualifizierendes Studium beispielsweise in Versorgungstechnik plus Berufserfahrung im Bereich raumlufttechnischer Anlagen vor. Interessant dürfte dieses Feld deshalb vor allem für Handwerksbetriebe sein, die über einen Chef oder Mitarbeiter mit abgeschlossenem Ingenieurstudium verfügen.
Tüv Süd