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UBA-Positivliste

Handwerk und Handel fordern zu früh

Inhalt

Die Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie (AGSI) bezeichnet die aktuellen Forderungen von Handel und Handwerk nach Konformitätserklärungen verfrüht und nicht sachgerecht. Die vom Umweltbundesamt erstellte Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe ist nach wie vor noch nicht veröffentlicht. Wie das UBA am 30. Juli 2014 bekannt gab, verzögere sich die Veröffentlichung. In diesem Zusammenhang erklärte das UBA, dass die Zweijahresfrist bis zur Verbindlichkeit der Bewertungsgrundlage erst mit dem Datum der Veröffentlichung beginnt. „Aus rechtlicher Sicht dürfen also weiterhin noch andere, in der Empfehlung nicht genannte metallene Werkstoffe verwendet werden, sofern sie die allgemeinen Anforderungen des § 17 Absatz 1 Trinkwasserverordnung erfüllen“, so das Umweltbundesamt. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass der zum 1. Dezember 2013 abgesenkte Blei-Grenzwert (10 Mikrogramm pro Liter) eingehalten wird. Alles Wissenswerte hierzu finden Sie im Top-Thema der SBZ 12/2014)

Die Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie weist darauf hin, dass insbesondere die immer wiederkehrende Aufforderung, „ab sofort“ nur noch Produkte aus Werkstoffen gemäß UBA-Werkstoffliste zu liefern, verfrüht ist. „Diese ignoriert nicht nur die zweijährige Übergangszeit, die den Herstellern zur Umstellung der Werkstoffe zugestanden wird“, so Andreas Dornbracht, Vorsitzender der AGSI. „Außerdem ist die im aktuellen Entwurf enthaltene Positivliste noch nicht vollständig und wird bis zur Gültigkeit sukzessive erweitert. So befinden sich derzeit verschiedene Werkstoffe in der Prüfung zur Aufnahme in die Liste.“ Das UBA hat angekündigt eine aktualisierte, um diverse weitere Werkstoffe ergänzte Fassung der Werkstoffliste zu veröffentlichen.