Wer seit 1. April eine neue Photovoltaikanlage installiert, kann nicht sicher sein, nach welchen Regeln diese Anlage in Zukunft vergütet wird. Am 29. März hatte der Bundestag ein Änderungsgesetz zum EEG beschlossen, in dem die Solarförderung in wichtigen Punkten grundlegend geändert wird (siehe http://www.photovoltaikratgeber.info/update.html). Das geänderte Gesetz sollte bereits zum 1. April gelten, kann aber erst nach einem Beschluss im Bundesrat in Kraft treten. Doch der Bundesrat hat am 11. Mai über das Gesetz noch nicht abgestimmt, sondern den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat angerufen. Vermittlungsauftrag ist, die EEG-Änderung komplett neu zu verhandeln.
Wie geht es weiter? Sobald ein Vermittlungsergebnis vorliegt, müssen Bundestag und Bundesrat erneut abstimmen. Alle Beteiligten haben angekündigt, schnell und vor der Sommerpause zu einem Ergebnis kommen zu wollen. Dazu müsste spätestens am 29. Juni im Bundestag und am 6. Juli im Bundesrat entschieden werden. Theoretisch könnte sogar schon am 15. Juni eine Entscheidung fallen. Dann müsste es aber so schnell gehen wie bei der EEG-Novelle im Jahr 2010. Klappt beides nicht, tagt der Bundestag erst wieder ab 10. September oder es müsste Sondersitzungen in der Sommerpause geben.
Gibt es keine Einigung, kann der Bundesrat das Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit stoppen. Die dann nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag, um das Gesetz gegen den Widerstand des Bundesrates durchzusetzen, würde sich im Bundestag nicht finden. Wird die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nicht erreicht, kann der Bundestag das Gesetz aber mit der „Kanzlermehrheit“ auch gegen den Widerstand des Bundesrates in Kraft setzen.
Hoffen lässt die Solarbranche: Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses war im Bundesrat die Zweidrittelmehrheit bereits zustande gekommen. Das erhöht den Druck auf die Regierungskoalition, zu einer Einigung zu kommen.
Worüber wird verhandelt? Noch immer steht im Raum, dass die Änderungen rückwirkend in Kraft treten können, für Anlagen, die ab 1. April gebaut werden (so war es geplant) oder auch zu einem anderen Termin, wie der bereits ins Spiel gebrachte 1. Juli. Auch das ist derzeit offen. In diesem Fall würden dann die seit Anfang 2012 geltenden Regelungen bis zu dem neuen Termin weiter gelten.
Zur Diskussion stehen nicht nur die Vergütungssätze, sondern auch die neue Einteilung der Vergütungsklassen. Geplant ist eine neue Grenze bei 10 Kilowatt Anlagenleistung und der Wegfall der Vergütungsklasse von 30 bis 100 Kilowatt sowie eine Begrenzung der vergütungsfähigen Solarstrommenge auf 80 bzw. 90 Prozent der Erzeugung. Außerdem sind Übergangsfristen und Kostenübernahmeverpflichtungen für technische Überwachungseinrichtungen der Anlagen vorgesehen. Das inhaltliche Ergebnis des Vermittlungsverfahrens ist derzeit völlig offen. Es gibt unterschiedlichste Kompromissvorschläge der Länder und der Bundesregierung. Am Ende könnte es im Einzelnen sowohl Verbesserungen wie auch Verschlechterungen gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf geben. Und auch ein völliges Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens ist letztlich nicht ausgeschlossen. Dann bliebe alles so wie seit Anfang 2012 in Kraft.
Was tun? Wer jetzt eine Anlage bauen will oder muss, sollte sich bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung an den geplanten Vergütungskürzungen orientieren. Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass sich diese teilweise eher zum Positiven verändern könnten. Details über die geplanten Kürzungen und aktuelle Informationen über den Stand des Verfahrens sind zu finden unter