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VDZ

Bessere MAP-Konditionen

Verbraucher können jetzt von verbesserten Förderkonditionen für Wärmepumpen und Biomassekessel profitieren. Die wichtigsten Änderungen sind: Bei Solarkollektoren bis zu 40 m2 Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung können Hausbesitzer von neuen Mindestförderbeträgen von bis zu 400 Euro profitieren. Außerdem wurde die Bonusförderung ausgebaut: So wird die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasseraufbereitung zukünftig mit einem Bonus von 500 Euro belohnt. Neu ist auch der Effizienzbonus in Höhe von 500 Euro für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Verbraucher, die ihre Biomasseanlage im Gebäudebestand zur Effizienzsteigerung nachrüsten wollen, erhalten einen Zuschuss von 750 Euro.

Mehr dazu gibt es in der VdZ-Broschüre Nr. 12, die zum Download bereitsteht unter

https://intelligent-heizen.info/