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VDZ

Formulare zum hydraulischen Abgleich gelten noch

Inhalt

Der Austausch eines Wärmeerzeugers wird als Einzelmaßnahme nicht mehr von der KfW gefördert, die Heizungsoptimierung jedoch weiterhin. Dabei ist nach wie vor der hydraulische Abgleich durchzuführen und mit dem Formular „Einzelmaßnahme“ nachzuweisen. Die von der VdZ in Zusammenarbeit mit KfW und BAFA entwickelten Nachweisformulare sind dafür weiterhin gültig. Sie sind vom Handwerker auszufüllen und dem Kunden zu übergeben. Mehr Informationen und eine Übersicht über die zulässigen Verfahren zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs finden Sie in der Rubrik „Hydraulischer Abgleich“ unter: