Ab März 2011 fördert die KfW-Bankengruppe im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ wieder Einzelmaßnahmen, z.B. die Erneuerung/den Einbau einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung der Heizung. Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt 5% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2500 Euro pro Wohneinheit. Die Fördermittel müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, ist ein Nachweis über die programmgemäße Durchführung des Vorhabens zu führen. Darüber hinaus empfiehlt die KfW bei Gesamt- und Einzelmaßnahmen eine qualifizierte Baubegleitung z.B durch einen Energieberater. Die Kosten für die Baubegleitung sind ebenso förderfähig. Eine Liste der förderfähigen Leistungen sowie weitere Informationen zu den Programmen erhalten Sie im Info-Center der KfW, Telefon (0 18 01) 33 55 77 oder unter
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