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VDZ

VdZ-Formulare zum hydraulischen Abgleich weiterhin gültig

Inhalt

Aktueller Hinweis der Redaktion:

04.05.2021, Anm. der Red.: Die offiziellen VdZ-Nachweisformulare zur Bestätigung eines durchgeführten hydraulischen Abgleichs sind an die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) angepasst worden. Lesen Sie dazu Neue VdZ-Formulare für Hydraulischen Abgleich]

Für die BAFA-Förderung zur Erneuerung der Heizungsanlage mit Erneuerbaren Energien (MAP) und für das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) wird das Formular Einzelmaßnahmen verwendet. Der Austausch des Wärmeerzeugers wird als Einzelmaßnahme seit dem 01.01.2020 nicht mehr von der KfW gefördert.

Die Formulare sind vom Handwerker auszufüllen und dem Kunden mit der Dokumentation zu übergeben. Sie müssen bei Beantragung einer KfW- oder BAFA-Förderung nicht eingereicht werden, sondern sollten vom Antragstellenden lediglich aufbewahrt werden. So kann dieser bei Bedarf die Durchführung des hydraulischen Abgleichs jederzeit nachweisen.

 Aktuell stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung

·         Formular Einzelmaßnahmen

·         Formular KfW-Effizienzhaus

·         Formular Nichtwohngebäude

Weiteres Informationsmaterial und eine Übersicht über die zulässigen Verfahren zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs finden Sie hier 

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