Vor dem Hintergrund einer stabilen Umsatzentwicklung und einer über Plan liegenden Ergebniserwartung für das Gesamtjahr hat sich Villeroy & Boch entschieden, die seit April 2009 geltende Kurzarbeit ab 1. Oktober 2010 aufzuheben. Die Kurzarbeit endet damit drei Monate früher als geplant.
Weniger erfreulich war der Bußgeldbescheid der EU-Kommission, den V&B wie zahlreiche andere Firmen aus der Sanitärbranche wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht erhielt. Den Mettlachern wurde eine Kartellbuße von 71,5 Millionen Euro auferlegt. Da die Vorwürfe gegen V&B sachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt seien, hat man nun Klage erhoben.