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Zukunft Altbau

Stolperfallen gleich mit beseitigen

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Fast 18 Millionen Menschen in Deutschland sind 65 Jahre oder älter. Barrierefreie Wohnungen ermöglichen vielen, länger in den eigenen 4 Wänden zu leben. Da die umgebauten Häuser mehr Wohnkomfort für alle bieten, lohnen sie sich auch für andere Altersklassen. Das Beseitigen von Stolperfallen wird jetzt wieder mit KfW-Zuschüssen unterstützt: Die staatliche Bank gibt seit 3. Januar 2020 bis zu 6250 Euro zur Umrüstung hinzu, etwa für die Schaffung von bodengleichen Duschen oder das Entfernen von Schwellen vor und in der Wohnung. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Hauseigentümer sollten sich im Zuge einer energetischen Sanierung daher überlegen, ob sie gleichzeitig auch barrierereduzierende Maßnahmen umsetzen. „Die Kombination der Maßnahmen senkt die Kosten, da sich Synergien bei Planung und Umsetzung ergeben können“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Heute sanieren und später profitieren

Die KfW bietet seit diesem Jahr Eigentümern und Mietern wieder attraktive Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen in Höhe von maximal 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten an. Die Zuschusshöhe beläuft sich auf 200 bis 6250 Euro, die Mindest-Investitionskosten betragen 2000 Euro. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro bereit. Alternativ kann auch – wie bislang schon möglich – die Kreditvariante in Anspruch genommen werden: Die Höhe liegt bei bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit bei 0,78 Prozent effektivem Jahreszins.

Fördertopf ist begrenzt

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass das Interesse an Zuschüssen für barrierereduzierende Maßnahmen sehr hoch ist. Die Fördergelder waren recht rasch erschöpft. Die im August 2018 bereitgestellten 75 Millionen Euro etwa waren bereits im Oktober 2019 aufgebraucht. „Interessierte Hauseigentümer sollten daher zeitnah handeln, sonst gehen sie unter Umständen leer aus“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Eigentümer und Mieter müssen bei der Beantragung der Zuschüsse Folgendes beachten: Die KfW fördert nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden. Interessierte sollten sich zunächst beraten lassen, welche barrierereduzierende Maßnahmen bei ihnen sinnvoll sind und sich ein Angebot ausstellen lassen. Mit dem Angebot kann dann der Förderzuschuss bei der KfW beantragt werden.

Energetische Sanierung und Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombinieren

Wer sich in diesem Jahr mit der energetischen Sanierung seiner eigenen vier Wände beschäftigt, sollte gleich auch an Maßnahmen zur Barrierefreiheit denken. Für die Zukunft ist dann noch besser gesorgt. „Eine Sanierung und barrierereduzierende Umbauten in einem Zuge anzugehen, bietet sich an“, rät Hettler. „Das kann die Kosten der Gesamtmaßnahme senken, da Planer und Handwerker nicht zweimal beauftragt werden müssen. Auch die oft störenden Umbauarbeiten erfolgen nur einmal.“

Passende Ansprechpartner für die Planung der Modernisierung sind auf energetische Fragen spezialisierte Architekten, Ingenieure und Gebäudeenergieberater. Auf die Barrierefreiheit haben sich viele Architekten und Innenarchitekten spezialisiert. Sie können etwa über die Architektenkammer Baden-Württemberg gefunden werden.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de