Im Juni trafen sich Vertreter der großen Klimagerätehersteller in Deutschland mit Vertretern des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks, um über den Vorschlag der Air conditioning and Refrigeration European Association AREA zum Verbot vorbefüllter Split-Klimageräte zu beraten.
Seit Ende 2010 gibt es auf europäischer Ebene den Verordnungsvorschlag der AREA, Klimageräte künftig ohne Kältemittelfüllung auszuliefern. Klimageräte sollen nur noch von dafür qualifizierten Personen installiert werden. In Frankreich wird eine gesetzliche Regelung diskutiert, die festlegt, Geräte nur noch mit der Dienstleistung Installation zu verkaufen.
Der deutsche Branchenvorschlag der Arbeitsgruppe des ZVKKW beinhaltet:
1. Größtenteils Übereinstimmung mit dem EPEE/AREA-Vorschlag (Orientierung am französischen Vorschlag).
2. Vorbefüllte Splitgeräte dürfen an nicht zertifizierte Personen nur in Verbindung mit einer qualifizierten Montage verkauft werden.
3. Geräte, die über Verbrauchermärkte vertrieben werden, dürfen nicht mehr mit vorgefüllten Leitungen geliefert werden.
4. „Baumarkt-Sätze“ dürfen keine vorgebördelten Leitungen und keine Schnellverbindungsanschlüsse mehr haben. Unterstützend ist hier auch ein spezielles Werkzeug für die Absperrspindeln denkbar.
5. Jährliche Wartungspflicht mit Dichtheitsprüfung – Kontrolle der Einhaltung der F-Gas-Vorschrift forciert umsetzen.
6. Dazu ist eine zentrale Erfassung der Endkunden notwendig.
7. Alle Regelungen gelten auch für Verkäufe über das Internet.
8. Verankerung in einem gesetzlichen Rahmen.
9. Die Haftung muss klar definiert werden.