Pro
Ja, die Zeit ist reif für eine dritte WC-Kategorie „Unisex“ im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Der Wert des Zusammenlebens innerhalb einer Gesellschaft lässt sich daran bemessen, wie mit ihren schwächeren Mitgliedern verfahren wird. Sind Randgruppen in den Alltag eingebunden, werden sie sichtbar? Ist es ihnen möglich, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, sich dabei wohlzufühlen, ohne Hemmnisse oder gar Hürden? Antworten auf diese Fragen werden in den unterschiedlichsten Bereichen gesucht. Einer der bekannteren dürfte das Gendern in der Schriftsprache sein. Barrierefreie Zugänge zu Gebäuden, möglichst barrierefreie Bahnhöfe, WC-Anlagen für Menschen mit körperlichen Handicaps – das sind alles etablierte Beispiele dafür, dass sich verantwortliche Menschen Gedanken machen. Satzungen, Verordnungen und Gesetze werden angepasst, damit mehr oder weniger stark Benachteiligte Gehör finden und teilhaben können. Da ist es in der Folge nur der nächste logische Schritt, genauer hinzuschauen, ob überhaupt und inwieweit die Regelwerke rund um sanitäre Anlagen die Entwicklung in Richtung Geschlechtszugehörigkeit adressieren. Es gibt eben mittlerweile mehr als nur „Frau“ oder „Mann“. Unisex-Toilettenräume im öffentlichen und halböffentlichen Raum würden genau diesen Menschen einen Anlaufpunkt bieten. Einen Ort – nennen wir ihn meinetwegen: ein stilles Örtchen, auf den sie sich beruhigt zurückziehen können. Mit dem guten Gefühl, am richtigen Ort zu sein.
Kontra
Eine WC-Kategorie Unisex hätte es gebraucht, wäre nicht verhindert worden, was der VDI im Jahr 2022 in seinen ursprünglichen Entwürfen zur Neufassung der VDI 6000 zu empfehlen plante. Der VDI-Richtlinienausschuss war ausschließlich auf die Forderungen einer Transgender-Lobbyorganisation fokussiert, die ihn auch als einzige Interessengruppe beraten hatte. Mit faktenwidrigen Begründungen wollte man empfehlen, öffentlich und gewerblich genutzte Sanitärräume „grundsätzlich“ so zu gestalten, dass eine „geschlechterunspezifische Nutzbarkeit“ gegeben ist. Damit wären geschlechtergetrennte WCs für Frauen und Männer zur Ausnahme erklärt worden. Im intensiven Einspruchs- und dann Beschwerdeverfahren rechtlich und inhaltlich widerlegt, modifizierte der VDI seine Empfehlung: „Geschlechterunspezifisch“ wird jetzt als Merkmal der Barrierefreiheit von Universal-Design-Toiletten verortet, die als sogenannte Behinderten-WCs ohnehin geschlechterneutral gestaltet sind. Damit wird zudem Bauverantwortlichen von Sanitäranlagen erspart, die gleiche Sackgasse zu beschreiten wie etwa in England, wo Unisex-Toiletten kostenintensiv wieder zu geschlechtergetrennten rückgebaut werden müssen. Unisex-Toiletten sind zusätzlich immer möglich. Mehr zu allen Änderungen, die für die VDI 6000 von 2024 erreicht wurden: https://geschlecht-zaehlt.de/vdi-toilettenrichtlinie-einsatz-fuer-fraue…