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Das ist das ÜWG-Mitglied Nr. 5000

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Über eine längere Zeit hat sich die Zahl der Mitgliedsbetriebe in der ÜWG-SHK (Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke) knapp unter der Marke 5000 gehalten. Seit Frühjahr 2019 ist diese Schwelle überschritten. Die Geschichte, wie es für das Gevelsberger SHK-Unternehmen Hans Eckhoff zu dieser zahlenmäßg bedeutsamen Punktlandung kam, könnte typischer nicht sein. Denn die Story stammt mitten aus dem (Arbeits-)Alltag eines mittelgroßen SHK-Handwerksbetriebes.

Es sind etwa 80 Ölheizungssysteme, die teils seit vielen Jahren von dem Unternehmen betreut werden. Aus dem Eckhoff-Team mit insgesamt 20 Personen sind zwei Meister und ein erfahrener Geselle als Service-Spezialisten mit der Betreuung dieser Anlagen beschäftigt.

„Wir sind im Ballungsraum am Rande des Ruhrgebietes mitten in einer Region, in der überwiegend mit Erdgas geheizt werden kann, dennoch gibt es genügend Einfamilienhäuser oder Gewerbe- und Verwaltungsgebäude, in denen Kunden eine Heizölanlage betreiben. In zahlreichen ländlichen Gebieten, die es ebenfalls in der Region gibt, würde sich auch kaum eine Alternative anbieten“, sagt Hans Eckhoff jun., der das 85-jährige Unternehmen in jetzt dritter Generation führt.

Handlungsbedarf erkennen

Doch warum ist gerade jetzt die Entscheidung für eine Mitgliedschaft in der ÜWG-SHK gefallen? Diese Frage drängt sich auf angesichts der Tatsache, dass seit 2017 eine bundesweite Fachbetriebspflicht besteht, wenn es um Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1000 l Tankinhalt geht. „Der Handlungsbedarf ist für uns keineswegs überraschend gekommen“, erklärt René Dahlhaus, der als Versorgungstechniker mit für das operative Geschäft des Unternehmens in der Verantwortung steht. „Schon als die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten ist, haben wir überlegt, wie wir dies mitten in unserer sehr guten Auftragslage und trotz hoher Auslastung in der betrieblichen Organisation umsetzen können. Für uns ist klar, diese Zertifizierung ist wichtig – und ohne Weiterbildung hat ein Fachbetrieb auf Dauer ohnehin keinen Bestand.“

Zertifizierung ist nicht „pro forma“ erhältlich

2018 kamen bereits erste Anfragen von Industriekunden, die wiederum zur eigenen Qualitätssicherung nachweisen wollten, dass ihre Heizungsanlage durch einen zertifizierten Fachbetrieb wiederkehrend geprüft und gewartet wird. Auch setzten erste Ausschreibungstexte zur Errichtung von Neuanlagen voraus, dass nur ein qualitätsgeprüfter Ölheizungsfachbetrieb für eine Auftragsvergabe berücksichtigt werden würde.

Zeitnah nahm René Dahlhaus an einer Fachbetriebsschulung zur AwSV teil, die sein Landesverband turnusmäßig im Angebot hat. Die Zertifizierung ist allerdings keine Nebensache. Das nötige Regelwerk musste angeschafft werden, es wurden Mess- und Prüfgeräte gecheckt bzw. neu gekauft und nicht zuletzt ein detailliertes Entsorgungskonzept für ölhaltige Abfälle in die Tat umgesetzt. Mit zur Zertifizierung zählt auch die umfangreiche Erstprüfung vor Ort durch die Überwachungsgemeinschaft.

Eine innerbetriebliche Unterweisung des Teams über einzelne Arbeitsschritte gehört selbstverständlich mit zum Weiterbildungskonzept, das außerdem nach festgelegten Intervallen eine Auffrischung der Fachkenntnisse vorsieht.

Zeitfaktor berücksichtigen

Dies alles benötigt Zeit. Dahlhaus stellt klar: „Bei uns hat es sogar ein dreiviertel Jahr gedauert, weil die Auftragslage und andere betriebliche Rahmenbedingungen es nicht anders möglich gemacht haben.“ Seit Februar ist die Hans Eckhoff GmbH als ÜWG-Fachbetrieb Mitglied der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke. Grob überschlagen hat die Zertifizierung bislang Kosten von etwa 2000 Euro verursacht. Ein Jahresbeitrag von 150 Euro und zweijährig wiederkehrende Prüfungen (Kostenpunkt: ca. 275 Euro) sind für die Zukunft vorgesehen. Nicht mitgerechnet ist die Zeit für die Planung und die erfolgreiche Umsetzung.

Für Hans Eckhoff jun., Meister in den Gewerken Sanitär sowie Heizung/Lüftung, ist die Investition für die Zertifizierung einschließlich der Weiterbildungsmöglichkeiten durch die SHK-Organisation gut angelegtes Geld. „Dies ist weitaus günstiger als bei anderen Zertifizierungsstellen und das Know-how ist speziell auf die Bedürfnisse unseres SHK-Handwerks abgestimmt. Das zählt für uns. Wenn wir etwas machen, machen wir’s richtig.“

Info

Die Fachbetriebspflicht

Seit 2017 besteht für den fachgerechten Umgang mit Heizölverbraucheranlagen eine Fachbetriebspflicht. Dies fordert die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kurz AwSV). Das gilt bundesweit für Heizölsysteme mit mehr als 1000 l Tankvolumen. Wichtig sind eine geeignete Qualifikation des Fachbetriebes und wiederkehrende Prüfungen, um den hohen Leistungsstand zu gewährleisten und die Risiken für die Umwelt zu minimieren.