Seit Anfang der 90er-Jahre besteht eine SHK-Branchenlösung mit der Abfallwirtschaft. Der Vorteil für die Handwerksbetriebe: Wenn sie Transportverpackungen ihrer verbauten Produkte zur Abholung bereitstellen, entstehen ihnen für die Rücknahme und Entsorgung keine Kosten.
Daran hat sich bis heute nichts geändert, auch wenn der ursprünglich monopolistische Markt (Interseroh) längst liberalisiert worden ist. Etliche SHK-Hersteller lassen heute Transportverpackungen nicht mehr nur über Interseroh entsorgen, sondern es gibt Lizenzen für andere Entsorgungsdienstleister (z. B. Zentek oder RKT).
Allerdings gibt es auch Hersteller, die sich bislang keines Entsorgungsdienstleisters bedienen und darauf verweisen, den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung (dort geregelt in § 4) auf andere Weise, in der Regel als Selbstentsorger, nachzukommen. Dieses Ungleichgewicht hat aufgrund der Wettbewerbssituation wiederholt zu Beschwerden der lizenzierten Entsorger geführt, weil sie die Kosten von sogenannten „Trittbrettfahrern“ mittragen, ohne dass dafür ein Ausgleich erfolgt.
Der ZVSHK stellt klar, dass die alleinige Verantwortung für diesen Missstand beim jeweiligen Hersteller liegt, der die Transportverpackungen zusammen mit seinen Produkten „in den Markt bringt“. Entsorgungsunternehmen sind nicht berechtigt, beim SHK-Betrieb auf eine Kostenerstattung zu drängen, weil ein gewisser Anteil des Verpackungsmülls von „Trittbrettfahrern“ stammt. Informationen dazu gibt es unter www.zvshk.de (Quicklink QL26112160). Verfügbar sind dort auch Musterschreiben für die Korrespondenz mit Entsorger, Großhändler oder Hersteller.