Die Aufnahme eines Installationsbetriebes in die Handwerksrolle setzt heute nicht mehr zwingend Kenntnisse im Gas- und Wasserfach voraus. Jeder Installateurausschuss muss sich deshalb von der Qualifikation des Antragstellers überzeugen. Ist diese nicht bescheinigt, kann nun auf ein einheitliches Prüfverfahren zurückgegriffen werden.