Es ist so weit: Die Glühlampe und mit ihr besonders energieintensive Lampen haben ausgedient und werden ab dem 1. September 2009 bis zum Jahr 2016 schrittweise vom Markt genommen. An ihre Stelle treten energieeffizientere Leuchtmittel. Energetisch gesehen ist die Glühlampe als Lichtquelle eine Fehlentwicklung. Wandelt sie doch den überwiegenden Teil der Energie in Wärme und nur fünf Prozent in Licht um. Energieeffizientere Leuchtmittel sind mittlerweile auf dem Markt. Deshalb werden Glühlampen schrittweise bis 2016 aus dem Verkauf genommen. Das hat das EU-Parlament in Brüssel beschlossen.
Fragen und Antworten zur Umstellung:
Ab wann gibt es keine Glühlampen mehr zu kaufen?
Der Handel darf seine Lagerbestände auch nach den Stichtagen weiter verkaufen. Aber nach den Stichtagen liefert die Lampenindustrie keinen Nachschub mehr. Ab 1. September 2009 dürfen matte Glühlampen und Halogenlampen in den EU-Ländern nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Bei den klaren Lampen geht es stufenweise nach der Wattzahl: Ab 2009 trifft es klare Glühlampen und konventionelle klare Halogenlampen mit 100 Watt und mehr Leistung. Ab dem Jahr 2010 werden alle Glühlampen ab 75 Watt aus den Regalen verschwinden, 2011 auch jene ab 60 Watt und abschließend 2012 auch die Glühlampen unter 60 Watt Leistung.
Müssen neue Lampen gekauft werden oder gibt es alternative Leuchtmittel?
Fast alle vorhandenen Leuchten können auch zukünftig mit passenden Leuchtmitteln bestückt werden. Die Lampenindustrie wird für alle gängigen Anwendungen, Fassungen, Formen und Leistungsstufen energieeffiziente Leuchten als Ersatz für beste Beleuchtungsqualität anbieten.
Plant die EU, auch andere Lampen vom Markt zu nehmen?
Ja, Halogenlampen. Ab September 2016 sind nur noch Halogenlampen der Energieeffizienzklasse „B“ zulässig sowie zwei Ausnahmen mit der Energie-Effizienzklasse „C“ (Halogenlampen mit Sockel R7s und B15). Von 2012 bis 2016 sind alle Halogenlampen mit der Energie-Effizienzklasse „C“ uneingeschränkt zugelassen. Außerdem werden in der zweiten Verordnung zur Haushaltsbeleuchtung 2010 Reflektorlampen behandelt. Besonders energiefressende Modelle müssen dann ebenfalls vom Markt.
Nach welchen Kriterien hat die EU entschieden?
Grundlage der Entscheidung gegen oder für eine Lampe war deren Energieverbrauch und ihre Energieeffizienz. Zur Bewertung werden die Energieeffizienzklasse „A“ (geringer Verbrauch) bis „G“ (hoher Verbrauch) herangezogen. Das Energie-Label verrät jedem Käufer die Einstufung.
Verringert häufiges Ein- und Ausschalten die Lebensdauer von Energiesparlampen?
Das Ein- und Ausschalten hat inzwischen keine Auswirkungen mehr auf die Lebensdauer von Energiesparlampen. Die aktuellen Normen für die „Energy Recommended“-Zertifizierung verlangen über 3000 Schaltzyklen pro 8000 Stunden getesteter Lebensdauer. Das sind weit mehr Schaltzyklen, als sie für den normalen Hausgebrauch notwendig sind. Für spezielle Anwendungsbereiche, wie beispielsweise den Hausflur oder Bewegungssensoren, bieten einige Hersteller Hochleistungs-Energiesparlampen. Diese Spezialmodelle besitzen ein Potenzial von bis zu 500000 Schaltzyklen und eine Lebensdauer von 15000 Stunden.
Woran liegt es, dass Energiesparlampen oft einige Zeit brauchen, bis sie richtig hell werden?
Eine Sparlampe braucht nach Messungen der Stiftung Warentest zwischen zwölf und 80 Sekunden, bis sie 80 % ihrer Helligkeit erreicht. Kompakte, also dünne und mehrfach gebogene Lampen starten langsamer, weil sich das Lichtplasma erst allmählich ausbreitet. Umweltfreundliche Lampen ersetzen flüssiges Quecksilber durch als Amalgam gebundenes Quecksilber. Das verlängert die Startzeit. Denn Amalgam-Lampen entwickeln nicht sofort den technisch erforderlichen Quecksilberdampf, sondern müssen erst warm werden bis zur Verdampfung (ab 80–100 Grad). Bei Flüssig-Quecksilberlampen verdampft das Quecksilber bereits bei Raumtemperatur. Auch wenn die Lampe zerbricht. Darum ist die Amalgamtechnik zwar langsamer, aber sicherer und besser. Größere und einfachere Röhrenformen entwickeln schneller Helligkeit.
Backofen, Kühlschrank – was wird in diese Geräte statt der Glühlampe eingeschraubt?
Diese Lichtquellen werden als Speziallampen nicht von der Durchführungs-Richtlinie „Haushaltsbeleuchtung, Teil 1“ erfasst. Das heißt, es wird diese Lampen weiterhin geben. Der Verwendungszweck muss auf der Verpackung angegeben sein.
Müssen Energiesparlampen 45 Minuten eingeschaltet bleiben, um den Energieaufwand beim Einschalten zu kompensieren?
Es ist nicht notwendig, Energiesparlampen länger einzuschalten als Glühlampen. Energiesparlampen verbrauchen beim Einschalten nur unwesentlich mehr Energie als Glühbirnen. Sie funktionieren bereits nach zwei oder drei Sekunden effizient.
Energiesparlampen können nicht gedimmt werden. Ist das richtig?
Das stimmt nicht mehr ganz: Es gibt neue Energiesparlampen, die mit gewöhnlichen Dimmerschaltern für den Hausgebrauch oder alternativ mit einem Standardlichtschalter stufenweise gedimmt werden können. Diese Produkte sind relativ neue Erfindungen, das Angebot derzeit noch nicht so groß.
Auf einigen Energiesparlampen findet sich der Hinweis: „erfüllt RoHS“. Was bedeutet das?
Das Kürzel RoHS steht für die EU-Richtlinie 2002/96/EG. Sie besagt, dass Elektrogeräte und Energiesparlampen keine oder nur geringste Mengen Umweltgifte wie Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten dürfen. Energiesparlampen, die den Hinweis „erfüllt RoHS“ tragen, wurden unter Berücksichtigung dieser Umweltstandards produziert. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die unweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) definiert diese Standards.
Ist das Licht von Energiesparlampen gesundheitsschädlich?
Das Licht von Energiesparlampen schädigt oder beeinträchtigt die Gesundheit nicht.
Tipp zum Glühlampentausch
Die neue EU-Richtlinie bedeutet nicht, dass zuhause keine Glühlampen mehr eingesetzt werden dürfen. Sie regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer also zuhause noch Glühlampen im Einsatz hat, muss diese nicht ab 1. September 2009 ersetzen – auch wenn es sich lohnen würde. Zwar sind energieeffiziente Produkte in der Anschaffung teurer, amortisieren sich allerdings in den meisten Fällen schon nach rund einem Jahr durch die deutlich geringeren Energiekosten.
Gut zu wissen
Energie-Effizienzklassen: Ihrem Energieverbrauch und der Lichtausbeute entsprechend werden Lampen für die Haushaltsbeleuchtung in Energie-Effizienzklassen eingeordnet. Die Vorgaben dazu finden sich in der EU-Richtlinie 92/75/EWG. Das Energie-Label weist die Effizienzklassen A bis G aus: „A” steht für besonders sparsamen Verbrauch, „G” für Energieverschwendung. Als Maß für die Wirtschaftlichkeit einer Lampe wird deren Lichtausbeute herangezogen: Sie beschreibt, wie viel Lichtstrom (in Lumen) aus der aufgenommenen Energie (in Watt) erzeugt wird. Eine Glühlampe schafft maximal 14 Lumen/Watt und hat damit eine schlechte Effizienzklasse. Energiesparlampen erreichen eine Lichtausbeute von bis zu 70 Lumen/Watt und damit die Effizienzklasse A.
Lumen statt Watt: Künftig wird für alle Lampen deren Lichtstrom als Kenngröße angegeben, zunächst zusätzlich zur Watt-Leistung. Vorgeschrieben ist die Lumen-Angabe auf der Verpackung ab 1. September 2010. Der Lumen-Wert erleichtert die Vergleichbarkeit von Lampen.
Lichtfarbe muss stimmen: Sehr wichtig ist das Auswahlkriterium Lichtfarbe. Die dem Glühlampenlicht ähnliche, warmweiße Lichtfarbe hat die Kennung 827: „8” steht für gute Farbwiedergabe, „27” für 2700 Kelvin Farbtemperatur. 2700 Kelvin entsprechen warmweißem Licht, Tageslichtweiß hat 6000 Kelvin. Für spezielle Beleuchtungsaufgaben – zum Beispiel im Arbeitszimmer – gibt es Energiesparlampen mit neutralweißer (Kennung 840) und tageslichtweißer (Kennung 865) Lichtfarbe. Bei der Lichtfarbe muss der Verbraucher zukünftig entscheiden, was er will und was ihm gefällt. Wird Energiesparlampen-Licht mit brillantem Halogenlicht gemischt, kann Neutralweiß selbst für das Wohnzimmer die richtige Lichtfarbe sein. Dominieren in der Wohnung rote und erdige Farbtöne, sind Halogenlampen die richtige Wahl, weil ihr Licht diese Farbtöne besser wiedergibt.