Sachverständigen kommt eine besondere Aufgabe zu. Sie müssen im Streitfall Anlagen im SHK-Bereich bewerten, gutachterlich erfassen und die Problemstellungen vor Gericht allgemeinverständlich darstellen können. Die dafür notwendigen, überdurchschnittlichen Fachkenntnisse müssen die Sachverständigen-Anwärter in NRW künftig im Rahmen einer dreiteiligen Prüfung nachweisen.