Haben Sie hohe Fehlzeiten in Ihrem Betrieb? Fragen Sie sich, was Sie dafür tun können, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu stärken oder sich als Arbeitgeber in der Region attraktiver aufzustellen? Möchten Sie die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zugunsten der eigenen Mitarbeiter kennenlernen und optimal nutzen? Insbesondere für kleine oder mittlere Unternehmen sind die Unterstützungsangebote der Rentenversicherung interessant.
Speziell für Handwerksbetriebe: Unternehmerseminare
Mehr zum Thema „Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit“ erfahren Sie in dem speziell für Unternehmer von Handwerksbetrieben konzipierten Tagesseminar im Rahmen des 4. Präventionskongresses am 21. Juni in Filderstadt bei Stuttgart – die SBZ begleitet diese Veranstaltung. Unter dem Motto „Gesunde Mitarbeiter durch Präventionsleistungen der Rentenversicherung“ stellt Karin Klopsch von der Deutschen Rentenversicherung Bund das Präventionskonzept der DRV mit praxisrelevanter Detailtiefe vor. Sie erfahren, wie Sie als Unternehmer gemeinsam mit Ihren Arbeitnehmern gesunde Lebens- und Arbeitsstrategien entwickeln und diese im beruflichen Alltag umsetzen. Hiervon profitieren Sie als Arbeitgeber und Ihre Arbeitnehmer gleichermaßen. Nach dem Vortrag wissen Sie, für wen Präventionsleistungen infrage kommen, welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gelten, wie eine Präventionsleistung abläuft und wie der Zugang zu Präventionsleistungen überhaupt erfolgt. Auf Handwerksbetriebe ausgerichtet ist auch das Intensivseminar „Die Gefährdungsbeurteilung im Handwerksbetrieb – gewusst wie“ am 22. Juni.
Serviceangebot für Firmen
Betriebe, die das Präventionskonzept der Deutschen Rentenversicherung nutzen möchten, können sich an den Firmenservice wenden. Er unterstützt Betriebe, Personalverantwortliche, Werks- und Betriebsärzte, Personal- und Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen mit fachspezifischen Informationen und gibt gezielte Beratung zu den Themen Prävention, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Außerdem werden Beratungen zu Rente und Altersvorsorge sowie zum Beitragseinzug angeboten. Erhältlich sind auch Hinweise auf die Leistungen anderer Rehabilitationsträger, also zum Beispiel der Berufsgenossenschaften, der Integrationsämter und der Krankenkassen. Die Beratung erfolgt, je nach Bedarf, schriftlich, telefonisch oder direkt im Betrieb. Da für jeden Betrieb jeweils ein Rentenversicherungsträger zuständig ist (unabhängig von der versicherungsrechtlichen Zugehörigkeit der Beschäftigten), kann bei mehrfacher Inanspruchnahme auf Dauer eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen. Die Beratungsleistungen der Rentenversicherung sind kostenfrei.
Beschäftigungsfähigkeit erhalten
Präventionsleistungen der Rentenversicherung können eine sinnvolle Ergänzung des firmeneigenen betrieblichen Gesundheitsmanagements sein. Das Präventionsangebot der Rentenversicherung ist aber auch für jeden einzelnen Beschäftigten, der aktiv etwas tun möchte, um seine Gesundheit und Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten, der richtige Weg.
Gesundheitlich eingeschränkt – was nun?
Wenn bereits konkrete gesundheitliche Probleme bestehen, kann eine medizinische Rehabilitation sinnvoll sein. Die medizinische Rehabilitationsleistung wird erbracht, um eine erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, zumindest aber deren Verschlechterung abzuwenden. Sie dauert zumeist drei Wochen und kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Die Beschäftigten haben in dieser Zeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder auf ein Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger.
Bei vielen Erkrankungen gelingt die berufliche Wiedereingliederung nachweislich besser, wenn im Anschluss an die Rehabilitation die Wiedereingliederung in das Berufsleben stufenweise erfolgt. Bereits in der Rehabilitationseinrichtung kann die Wiedereingliederung eingeleitet werden; der Hausarzt des Versicherten begleitet die Maßnahme dann vor Ort und steht bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Strategien und Lösungen
Einige Erkrankungen erlauben es nicht, die bisherige Tätigkeit weiter auszuüben. In solchen Fällen ist oftmals die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) der richtige Weg, um zu klären, welche Hinderungsgründe konkret bestehen und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seinem Beschäftigten ein BEM anzubieten, wenn dieser innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen ist. Für den Beschäftigten ist die Teilnahme an einem BEM freiwillig. Im Verfahren muss er seine Diagnose nicht offenbaren. Relevant ist nur, welche Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden können. Sowohl beim Aufbau eines allgemeinen BEM-Verfahrens im Betrieb als auch bei der Durchführung eines einzelnen BEM-Gesprächs kann der Berater der Rentenversicherung unterstützen. Im BEM-Leitfaden der Rentenversicherung, den Sie über die Beraterin oder den Berater des Firmenservices erhalten, finden sich zum Beispiel Musteranschreiben an den erkrankten Mitarbeitenden, eine Muster-Datenschutzerklärung und andere praktische Hilfen für die Durchführung des BEM.
Zurück ins Berufsleben
Zur Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung stellt die Rentenversicherung Betrieben und ihren Beschäftigten eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen, die so genannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Verfügung. Sie sind darauf ausgerichtet, die bestehenden Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit auszugleichen, damit der Betroffene nicht vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss und eine möglichst dauerhafte berufliche Eingliederung gesichert ist. Der vorhandene Arbeitsplatz soll entweder erhalten bleiben oder ein neuer, geeigneter Arbeitsplatz gefunden werden. Das Leistungsangebot ist so vielfältig wie die Bedarfslagen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen entstehen.
Mobil bleiben
Kraftfahrzeughilfen gleichen eine bestehende Wegeunfähigkeit aus und ermöglichen so, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihren Arbeits- oder Bildungsort erreichen können. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist. Kraftfahrzeughilfen umfassen beispielsweise finanzielle Förderungen für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, eine aufgrund der Behinderung erforderliche Zusatzausstattung oder Zuschüsse für Fahrschule und Führerschein.
Ohne Einschränkungen tätig sein
Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen können erforderlich werden, damit Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestimmte berufliche Tätigkeiten ausüben können. Sie sollen primär nicht die Beeinträchtigungen der Körperfunktionen und -strukturen beseitigen, sondern vielmehr die Folgeerscheinungen der Behinderung bei einer bestimmten beruflichen Verrichtung ausgleichen. Eine Förderung durch die Rentenversicherung kommt nur in Betracht, wenn keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausstattung mit dem Hilfsmittel oder den technischen Arbeitshilfen im Rahmen der Arbeitsschutzbestimmungen besteht.
Neustart durch Weiterbildung
Kann der Arbeitsplatz wegen der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr oder nicht in der bisherigen Form erhalten bleiben, können Leistungen der beruflichen Qualifizierung neue Perspektiven eröffnen. Durch berufliche Anpassungen oder Weiterbildungen erwerben die Betroffenen aktuelle Kenntnisse, bilden Fähigkeiten aus und erlernen Fertigkeiten, die sie für einen Berufswechsel oder eine Veränderung im ausgeübten Beruf benötigen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entschließen sich auch im mittleren Alter, Bildungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Leistungen für Arbeitgeber
Durch Leistungen an den Arbeitgeber unterstützt die Rentenversicherung insbesondere die Einstellung gesundheitlich beeinträchtigter Menschen oder ihre Umsetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz. Sogenannte Eingliederungszuschüsse werden für die Vermittlung der zum Erreichen der vollen Leistungsfähigkeit notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Einarbeitungszeit gezahlt. Möglich ist auch die Übernahme aller üblicherweise mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten für die Zeit der Probebeschäftigung.
Für Arbeitgeber lohnt es sich auf jeden Fall, die vielfältigen Leistungen der Rentenversicherung im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu kennen und sich auf dem Präventionskongress im Detail darüber zu informieren.
INFO
Personal gesund führen im Handwerksbetrieb
Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit am 21. Juni in Filderstadt/Stuttgart:
- Unternehmerseminar: Gesund führen im Handwerksbetrieb
- Gefahrenabwehr durch Gefährdungsbeurteilung
- Das STOP-Prinzip im Arbeitsschutz
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
- Wiedereingliederung als Chance
Gefährdungsbeurteilung am 22. Juni in Filderstadt/Stuttgart:
- Intensiv-Workshop: Die Gefährdungsbeurteilung – gewusst wie!
- Ziel und Aufgabe von Gefährdungsbeurteilungen
- Rechtlicher Hintergrund
- Betrieblicher Nutzen
- Verantwortlichkeit, Delegation, Beteiligte
- Konventionelle Gefährdungsarten
- Psychische Belastungen
- Risiko und Priorisierung
- Hierarchie der Maßnahmen (STOP-Prinzip)
- Organisation und Verfahrensschritte
- Praktische Durchführung
- Dokumentation
- Von der Analyse zur Maßnahme: praktische Übungsbeispiele
Info
Präventionskongress 2018 für Handwerker
„Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit“ am 21. Juni und „Gefährdungsbeurteilung“ am 22. Juni in derFILharmonie Filderstadt bei Stuttgart.