Nach der aktuellen Trinkwasserverordnung muss die Wasserqualität von Trinkwasseranlagen mit einem Speichervolumen von mehr als 400l oder einem Leitungsvolumen von mehr als 3l zwischen Speicher und Entnahmestelle mindestens einmal jährlich überprüft werden. Für diese Untersuchungen ist es notwendig, eine fachgerechte Probenentnahme gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 zu gewährleisten. Hierzu ist eine keimfreie Probennahmestelle in der Installation vorzusehen. Die Keimfreiheit wird hier durch starkes Erhitzen der Armatur mittels Gasbrenner sichergestellt. Das Seppelfricke-Probenentnahmeventil ist für diesen Zweck konzipiert und geeignet. Die Montage ist einfach und ohne Änderung der Installation durchzuführen. Mit dem ¼-Anschluss ist das Probenahmeventil kompatibel zu allen Seppelfricke-Ventilen mit Entleerung und vielen anderen marktüblichen Absperrventilen. Das vorhandene Entleerungsventil wird einfach gegen das selbstdichtende, abflammbare Probenentnahmeventil ausgetauscht und schon ist eine Entnahmestelle nach W 551 geschaffen.
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