Inhalt
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Ausrüstung aller neuen Kraftfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ab diesem Jahr zur Pflicht zu machen. Eine Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge, für die vor 2011 die europäische Typzulassung (Homologation) durchgeführt wurde, auch wenn sie nach dem Stichtag hergestellt werden, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen. Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw- und Transportertypen und 18 Monate später, also ab August 2012, alle neuen Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Die speziellen Tagfahrleuchten sind eine Extra-Beleuchtung für die Front des Autos.