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Förderprogramm

Jetzt private Kleinkläranlagen sanieren

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Etwa 600000 Bürger sind im Freistaat Sachsen nach Erhebungen zuständiger Behörden noch nicht an eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung angeschlossen. Bis spätestens 2015 muss aber gemäß einer EU-Vorgabe auch die private dezentrale Abwasserentsorgung entsprechend dem Stand der Technik erfolgen. Um dies zügig zu unterstützen, fördert der Freistaat Sachsen jetzt auch die Bauherren privater Kleinkläranlagen (KKA). Nur 4 % entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, d.h. nur ca. 7600 Kleinkläranlagen sind mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet.

Der Großteil der Anlagen muss von einem Fachbetrieb saniert, bzw. mit einer biologischen Stufe nachgerüstet werden. Diese Nachrüstung ist gesetzlich verbindlich vorgeschrieben. Zwei- bis dreimal pro Jahr sind die ­Anlagen durch einen Fachbetrieb zu warten. Die Wasserbehörden stellen Anforderungen an die Fachkunde des Fachbetriebs. Diese Qualifikation muss nachgewiesen werden. Die Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen kann durch Qua­li­zierungsmaßnahmen des Fachverbandes erworben werden. Der nächste Lehrgang des Fachverbandes findet vom 10. bis 22. September in Leipzig statt.